Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
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1953 wurde die FH Schwetzingen als "Rechtspflegerschule" gegründet. 1979 wurde aus dieser Bildungseinrichtung eine Fachhochschule. Das Studium zum/zur "Diplom Rechtspflegerin (FH) bzw. Diplom-Rechtspfleger (FH)" gliedert sich in ein insgesamt 21-monatiges Fachwissenschaftliches Studium und eine 15-monatige Studienpraxis bei verschiedenen Justizbehörden. Die Studenten sind Beamtenanwärter und verdienen dementsprechend ein Anwärtergehalt. Interessenten müssen sich bei der zuständigen Justizbehörde einschreiben.
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