Hochschulvereinbarung NRW 2015 unterzeichnet
Landesregierung garantiert Grundfinanzierung
Die Landesregierung und die 37 öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben am 6. Juli 2011 in Düsseldorf die "Hochschulvereinbarung NRW 2015" unterzeichnet. Die von allen Hochschulrektorinnen und -rektoren, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans unterschriebene Vereinbarung garantiert den Hochschulen und Universitätskliniken finanzielle Planungssicherheit. Zu den zentralen Elementen der "Hochschulvereinbarung NRW 2015" gehören die Garantie einer gleichbleibenden Grundfinanzierung von mindestens 4,5 Milliarden jährlich auf der Basis des Haushaltsjahrs 2010 und das Zugeständnis, die Hochschulen bis 2015 von globalen Minderausgaben und Ausgabensperren auszunehmen.
"Die Universitäten begrüßen die Hochschulvereinbarung NRW 2015 mit der Landesregierung. Die so geschaffene Planungssicherheit ist für die Universitäten unverzichtbar - insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Studiennachfrage und des doppelten Abiturjahrgangs im Jahr 2013", sagte die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Frau Professor Dr. Ursula Gather. "Angesichts der Sparpläne, die in vielen Bundesländern diskutiert werden, sind die Fachhochschulen erleichtert, dass die Hochschulvereinbarung in Nordrhein-Westfalen nun eine gewisse Planungssicherheit bietet und die Hochschulen angesichts stark gestiegener Studierendenzahlen und neuer Aufgaben von größeren Kürzungen verschont bleiben", sagte Frau Prof. Dr. Beate Rennen-Allhoff, Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen. "Gerade für die Kunst- und Musikhochschulen, die strukturell gegenüber den Universitäten und Fachhochschulen eher klein ausfallen, ist eine stabile und auf Nachhaltigkeit basierende Finanzierung unverzichtbar", ergänzte der Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen, Prof. Reiner Schuhenn. "Anders ließe sich die Exzellenz dieser Häuser, die allesamt auf ein weltweites Renommee verweisen können, nicht aufrechterhalten."
Zentrale Elemente der "Hochschulvereinbarung NRW 2015" sind:
4,5 Milliarden-Grundfinanzierungs-Garantie
Zusätzliche Mittel für zusätzliche Studienanfänger
Keine haushaltswirtschaftlichen Restriktion für Hochschulen bis 2015 Gegenfinanzierung der Exzellenzinitiative
Anteiliger Ausgleich der Besoldungs- und Tariferhöhungen Verbesserung von Studium und Lehre
Verringerung der Studienabbrecherquote
Auf- und Ausbau Diversity Management an Hochschulen
Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte
Ausweitung der Weiterbildungsangebote der Hochschule
(Quelle: Hochschule für Musik und Tanz Köln, 08.07.2011)


