Senat beschließt Einführung von Studienbeiträgen
ab WS 06/07 für neue Studierende, ab SS 07 für alle
Der Senat der Folkwang Hochschule hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig die Einführung von Studienbeiträgen beschlossen. Ab WS 2006/07 betrifft das die erstmalig an der Folkwang Hochschule eingeschriebenen Studierenden, ab SS 2007 dann alle übrigen Studierenden. Ebenfalls beschlossen wurde ein einheitlicher Beitrag für alle Studiengänge von 500 Euro pro Semester.
Mit den Studienbeiträgen will die Folkwang Hochschule mittel- und langfristig die Qualität des Studiums entscheidend verbessern und damit ihre Absolventen für die Berufsrealitäten auf den Bühnen, in den Orchestern, in Kunst, Wissenschaft und Pädagogik besonders qualifizieren. Der Senat hat auch über die Verwendung der Studienbeiträge diskutiert und konkrete Nutzungsmöglichkeiten verabredet: Wie vom Gesetz vorgeschrieben, gehen 23 % direkt in den Ausgleichsfonds, mit dem die Hochschule Rücklagen bildet für die Fälle, in denen Studierende ihren von der NRW-Bank gewährten Kredit nach Ablauf des Studiums nicht selbst zurückzahlen können. Weitere 25% will Folkwang in den Bereich „Stipendien, Ausnahmen und Ermäßigungen“ investieren. Eine eigene Satzung sieht vor, dass die jeweils besten BewerberInnen (20% eines Jahrgangs) jeweils für vier Semester ein Stipendium erhalten – in voller Höhe der Studienbeiträge. Das kann auch ab dem 5. Semester noch einmal (wieder für die besten 20 % eines Jahrgangs) bis zu fünf weiteren Semestern gewährt werden. Außerdem hat die Folkwang Hochschule ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit süd- und mittelamerikanischen Ländern. Studierenden aus diesen Ländern wird deshalb in der Regel die Beitragspflicht erlassen.
Neben geringen Ausgaben für zusätzlichen Verwaltungsaufwand wird der bei weitem größte Teil der Studienbeiträge künftig für die Verbesserung der Studienbedingungen genutzt. So soll beispielsweise die Studienberatung optimiert werden, um die individuelle künstlerisch/wissenschaftliche Entwicklung des einzelnen Folkwänglers zu fördern und effektiv zu begleiten. Insbesondere bei der Umstellung aller Studienangebote auf BA/MA scheint eine gezielte Beratung des einzelnen über Wahl- und Pflichtmodule unerlässlich. In diesem Zusammenhang soll an der Folkwang Hochschule auch ein akademisches Auslandsamt installiert werden. Projekte und Aufführungen sind für Folkwang besonders wichtig. Hier soll mit Hilfe der neuen Studienbeiträge eine zusätzliche Management-Ebene geschaffen werden, die beispielsweise die Konzerte des Hochschulorchesters organisiert betreut. Außerdem möchte Folkwang verstärkt internationale Exzellenzen zu verschiedensten Themenschwerpunkten verpflichten. Tutorien, Workshops, Gastprofessuren – ein sich ständig aktualisierendes Angebot für alle Studierenden und dies zusätzlich zum sowieso notwendigen differenzierten Stundenplan – ist eine Anforderung an die zeitgemäße Ausbildung im Bereich der Künste, die mit den zusätzlichen Einnahmen realisiert werden kann. Exkursionen und Konzertbesuche sollen stärker gefördert werden, so wie die Teilnahme an Wettbewerben durch Reisekostenzuschüsse unterstützt. Die Öffnungszeiten von Hochschule und Bibliothek können erweitert werden, ein Online-Raumreservierungs-System ist geplant. Damit kann der Studierende bequem von zuhause aus die Buchungen an allen Folkwang Standorten einsehen und eigene Reservierungen vornehmen. So ist eine ökonomisch sinnvollere Studien-Organisation möglich.
Das neue, seit dem 1. April in Kraft getretene Gebührengesetz („Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“) räumt Studierenden eine „Geld-zurück-Garantie“ ein. Dafür sieht es ein neu zu wählendes „Prüfungsgremium“ (mit externem Vorsitz) vor, das die Qualität der Lehre im Interesse der Studierenden absichert. Wir möchten an der Folkwang Hochschule noch einen Schritt weiter gehen und einen „Studierendenanwalt“ installieren – eine Person, bei der eine Beschwerde direkt vorgetragen werden kann, und die sich ihrer annimmt um für zeitnahe Abhilfe zu sorgen. Auch dieser zusätzliche Personalbedarf wird mithilfe der Studienbeiträge finanzierbar.
Der gestrige, einstimmige Senatsbeschluss über die Studienbeiträge und die Folkwang-Satzung hierzu zeigt deutlich, dass die Folkwang Hochschule in diesen Beiträgen eine gute Chance sieht, die künstlerisch/wissenschaftliche Ausbildung für unsere Studierenden noch attraktiver zu machen; im internationalen Vergleich, aber auch im tagtäglichen Lehr- und Lernbetrieb. Wir wünschen uns selbstbewusste exzellente Künstlerpersönlichkeiten, die ein Recht haben auf optimale Vorbereitung für ihr Leben und Überleben im späteren Musiker- und Bühnen-Berufsalltag.
Übrigens ist NRW das dritte Bundesland nach Niedersachsen und Baden-Württemberg, das ein Gebührengesetz verabschiedet hat. Und die Folkwang Hochschule ist die erste Kunsthochschule des Landes, die hierzu einen offiziellen Beschluss gefasst hat.
(Quelle: Folkwang-Hochschule Essen, 04.05.2006)


