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Exmatrikulation

Wenn ein Student exmatrikuliert wird, so wird er aus der Studentenliste gestrichen, sobald er eine Hochschule verlässt. Die Exmatrikulation erfolgt an zahlreichen Hochschulen automatisch am Semesterende, in dem die allerletzte Prüfung mit Erfolg abgeschlossen worden ist und das Studium auch als abgeschlossen gilt. Studenten, welche die Hochschule im Vorhinein verlassen möchten, können im Studentensekretariat die Exmatrikulation während den jeweiligen Rückmeldefristen einer Hochschule beantragen.

Die Exmatrikulation kann auch als eine Zwangsexmatrikulation erfolgen. Hier erfolgt kein Antrag durch den Studenten. Die Zwangsexmatrikulation kann verschiedene Gründe haben. Zu diesen zählen unter anderem die nicht ordnungsgemäße Rückmeldung durch den Studenten oder das nicht Zahlen der jeweiligen Beiträge wie zum Beispiel den Semesterbeitrag oder die Studiengebühren. Ferner wird ein Student exmatrikuliert, sobald er eine Prüfungs- oder Studienleistung endgültig nicht geleistet hat, die er für das Fortsetzen des Studiums benötigt. Außerdem erfolgt eine Zwangsexmatrikulation, sobald ein Student nicht innerhalb von zwei Jahren Leistungen nachweist, die in der Studien- oder Prüfungsordnung verankert sind. Selbst das Anwenden oder Androhen der Gewalt gegen weitere Organe oder Hochschulmitglieder oder aber auch die wiederholte Behinderung von Veranstaltungen der Hochschule führt zu einer Zwangsexmatrikulation.

Zu guter Letzt wird der Student exmatrikuliert, sobald er die Versicherungsbescheinigungen aus eigenem Verschulden nicht einreichen kann. Dies kann dann passieren, sobald der Student ein halbes Jahr lang keine Versicherungsgebühren bezahlt und auch die Krankenversicherung nicht der Meldeverordnung nachgeht. Der Student bekommt ohne einer Vorwarnung einen Brief. Mit dem Erreichen des Briefes wird der Student exmatrikuliert. Jedoch kann der Student diese Form der Exmatrikulation verhindern, indem er innerhalb von zehn Tagen die Versicherungsbescheinigung nachreicht. Für Studenten, die den Beitrag nicht zahlen, ist dies die bequemste Art und Weise der Exmatrikulation. Schließlich müssen sie in solch einem Fall keine Anträge ausfüllen und stellen sowie Nachweise erbringen wie zum Beispiel den Rückgabenachweis der Bücherei.

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