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Wohnen

Wer nach der Geburt des Kindes in seiner alten Wohnung bleiben will, hat keinerlei Verpflichtungen, dem Vermieter die Schwangerschaft oder die Geburt mitzuteilen, es sei denn, es gibt bestimmte Nebenkosten, die nach der Personenzahl im Haushalt abgerechnet werden.

Auch hat der Vermieter kein Recht, die Wohnung zu kündigen, weil ein Baby schreit. Wer dennoch Probleme mit dem Vermieter bekommt, sollte sich an den Mieterschutzbund wenden (dafür ist es günstig, vorher schon Mitglied zu sein).

Für die Eltern, die eine größere Wohnung benötigen, oder aus irgendwelchen anderen Gründen umziehen wollen, ist besonders wichtig, dass sie die alte Wohnung rechtzeitig kündigen. Es wird zwar immer wieder behauptet, dass man vorzeitig aus einem Mietvertrag herauskommt, wenn man drei mögliche Nachmieter an den Vermieter verweist, das entspricht aber nicht den Tatsachen.

Wenn man auf Wohnungssuche ist, sollte man möglichst mehrer Zeitungen zu Rate ziehen (Wohnungsanzeigen erscheinen Mittwochs und Samstags). Auch im Internet gibt es zahlreiche Angebote, Wohnungsbörsen und Tipps zur Wohnungssuche (häufig auf der Homepage der jeweiligen Stadt).

Immer wieder hört man von Vermietern, die Familien mit Kindern gegenüber negativ eingestellt sind, da sie Ruhestörungen befürchten oder Probleme mit den anderen Mietern. Man sollte sich trotzdem nicht verführen lassen, dem potenziellen Vermieter mitzuteilen, dass ein Kind mit einzieht, da er ein Recht hat, zu wissen, durch wie viele Personen die Wohnung genutzt werden soll. Bei einer Schwangerschaft jedoch ist die Rechtslage ein wenig anders: niemand ist verpflichtet, mitzuteilen, dass er (in diesem Fall wohl eher sie) schwanger ist. Falls es sich als sehr schwer erweist: Genossenschaften sind häufig toleranter gegenüber Familien als private Vermieter (vor allem, wenn diese mit im Haus wohnen).

1. Studentenwohnheime für Familien

2. Umzug

Übrigens: wer Probleme mit der Finanzierung seiner Wohnung hat, kann unter Umständen Wohngeld beziehen.

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