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Schwangerschaft und Geburt im Studium

Schwangerschaft

Die Errechnung eines genauen Geburtstermins verführt leicht zu der Annahme, eine Schwangerschaft ließe sich planen. Aber sollte man sich bewusst machen, dass ein Kind auch ohne Weiteres sechs Wochen vorher oder zwei Wochen nach dem Termin kommen kann. Auch ist es sehr von der jeweiligen Schwangerschaft abhängig, wie belastbar die werdende Mutter und wie beansprucht alle weiteren Beteiligten, wie etwa Partner, Mitbewohner, Eltern und Freunde sind.

In der Regel kann man aber davon ausgehen, dass die erste Schwangerschaftshälfte noch gut genutzt werden kann. So sollte man bei einer unkomplizierten Schwangerschaft die Zeit vor der Geburt unbedingt dazu nutzen, sein Studium noch möglichst weit voranzubringen. Auf der anderen Seite kann man sich die erste Zeit mit dem Kind dadurch erleichtern, dass man Behördengänge vorwegnimmt und sich schon Formulare für das Kindergeld usw. besorgt. Auch Möglichkeiten zur späteren Betreuung des Kindes sollten schon verglichen und gegebenenfalls Anmeldeformulare organisiert werden.

Auszeit nach der Geburt

Besonders wichtig ist es, nach der Geburt eine Auszeit einzuplanen. Eine Geburt ist in jedem Fall kräftezehrend und erfordert anschließende Erholung. Vor allem nach einem Kaiserschnitt ist der Körper sehr beansprucht und braucht Zeit, um wieder zu genesen - doch auch nach einer unkomplizierten Geburt kann man nicht weitermachen wie vorher.

Ein Säugling schläft normalerweise noch recht viel. Häufig sind die Phasen aber nicht allzu lange, an nächtliches Durchschlafen ist nicht zu denken und wenn das Baby wach ist, benötigt es viel Aufmerksamkeit. So ist es von Vorteil, von vornherein Zeit einzuplanen um sich an die veränderte Situation zu gewöhnen. Ein weiterer Punkt, der vor allem die Mutter betrifft, ist das Stillen. Wer stillen möchte, kann sich nicht lange von seinem Kind trennen. Zwar ist es möglich die Muttermilch abzupumpen, viele Babys, die es nicht gewöhnt sind, sind mit der Flasche aber nicht zufrieden. Das alles sind keine Hindernisse nach der Geburt nahtlos weiterzustudieren, aber auf jeden Fall können sie den Alltag verkomplizieren.

In dieser frühen Phase der Elternschaft bietet es für ein Elternteil an, das Studium zu unterbrechen. Dabei sollte diese Unterbrechung nicht zu lang sein, da der Wiedereinstieg immer schwerer fällt, je länger die Pause war. Eine gute Möglichkeit ist ein Urlaubssemester. Im Gegensatz zur vorübergehenden Exmatrikulation behält man hier den Studentenstatus mit all seinen Vorteilen bei. Diese Vorteile reichen vom Weiterbezug des Kindergelds für die eigenen Eltern und der Erhaltung des Studentenstatus bei der Krankenversicherung bis zum Semesterticket. BaFöG kann in dieser Zeit aber nicht fortgezahlt werden, es besteht aber Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Ein Urlaubssemester bei Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes zur Erziehung ist problemlos bei der Uni zu beantragen (am besten innerhalb des Rückmeldezeitraumes, anschließend kann es schwierig werden), es kann sogar auf bis zu sechs verlängert werden. Ab dem dritten Urlaubssemester wird die Notwendigkeit jedoch im Einzelfall geprüft. Es ist sogar möglich, sich rückwirkend für das laufende Semester beurlauben zu lassen, was zum Beispiel bei Schwangerschaftskomplikationen sinnvoll sein kann. In jedem Falle muss aber ein Nachweis über die Notwendigkeit erbracht werden, in der Schwangerschaft eine Bescheinigung vom Arzt oder ein Mutterpass, nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes.

Eine Exmatrikulation sollte aus den genannten Gründen also nur vorgenommen werden, wenn eine sehr lange Studienunterbrechung notwendig ist. Sie hat außerdem den Nachteil, dass nach erneuter Immatrikulation nach der neusten Studienordnung weiterstudiert werden muss.

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