Ungeplant schwanger
Ungeplant schwanger zu werden ist für viele ein Schock, der die ganze Lebensplanung durcheinander bringt. Wenn jedoch die erste Überraschung verdaut ist, stellt sich neben der Frage des Wollens auch noch die Frage des Könnens. Kann ich mein Studium mit Kind überhaupt beenden? Wird sich das Studium verlängern und kann ich mir das überhaupt leisten? Wie kann mein Alltag aussehen? Wie soll ich eine größere Wohnung finanzieren? Kann und muss ich nebenbei jobben? Was wünscht sich der Partner (die Partnerin)? Wie reagieren Eltern und Freunde? Werden sie mich unterstützen?
Schwangerschaftskonfliktberatung §219 StGB
Wer nicht weiß, ob er sich für oder gegen ein Kind entscheiden soll, kann eine Schwangerschaftskonfliktberatung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle aufsuchen.
Falls man beschließt, das Kind nicht zu bekommen, muss man sich darüber im Klaren sein, dass in Deutschland eine Abtreibung nur bis zur dreizehnten Schwangerschaftswoche legal ist und auch nur dann, wenn eine solche Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt ist (§ 218 a StGB: Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs). Auch kann man sich dort über die Möglichkeiten (z.B. ambulant oder stationär) und die Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs informieren.
Diese Beratung ist aber ebenso für diejenigen von Nutzen, die sich bereits für die Elternschaft entschieden haben. Neben Informationen zu staatlichen und anderen Sozialleistungen wird dort auch eine Konfliktberatung bei emotionalen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Problemen angeboten.
Gemäß §219 StGB anerkannte Beratungsstellen sind z.B.
- Diakonisches Werk
- Pro Familia
- AWO
- Häufig gibt es auch an den Universitäten entsprechende Angebote
Übrigens: selbstverständlich stehen die BeraterInnen unter Schweigepflicht! Wenn kein zum Schwangerschaftsabbruch erforderlicher Beratungsschein gewünscht wird, kann die Beratung auch anonym erfolgen.


