Rechtswissenschaften
Die Rechtswissenschaften sind zentraler Bestandteil des juristischen Studiums und werden auch als Jurisprudenz bezeichnet. Das Studium der Rechtswissenschaften wird häufig auch als Jurastudium bezeichnet, denn nach der Beendigung des Studiums ist man „Jurist“. In Deutschland kann der Studiengang an insgesamt sechs juristischen Fachhochschulen und 32 juristischen Fakultäten absolviert werden. Generell ist das Studium der Rechtswissenschaften sehr langwierig und mit zahlreichen Prüfungen verbunden. Bis das Studium inklusive der Staatsexamen, dem Referendariat und den Prüfungen abgeschlossen ist, dauert es im Durchschnitt bis zu sieben Jahre, in denen von den Studierenden Geduld und Ehrgeiz gefragt ist.
Die Rechtswissenschaften beschäftigen sich mit allen relevanten rechtlichen Quellen und der Analyse, Kritik und Interpretation juristischer Texte der Vergangenheit und der Gegenwart. Dabei wird im Studium das weltliche Rechtssystem behandelt, das aber auch regional eingegrenzt werden kann (allgemeines Recht, internationales Recht, europäisches Recht). Auch thematisch können die Rechtswissenschaften unterteilt sein, so zum Beispiel in medizinisches Recht, Wirtschaftsrecht oder Baurecht.
Nur so erfolgt eine ausreichende Ausbildung und Vorbereitung auf den anspruchsvollen Berufsalltag der Juristen. Das klassische Studium der Rechtswissenschaften ist zweistufig und wird mit zwei Staatsexamen abgeschlossen. Beim späteren Berufsweg spielt zum einen die während des Studiums gesammelte praktische Erfahrung und zum anderen die Examensnoten eine wichtige Rolle. Absolventen deren Notendurchschnitt sich im obersten Zehntel bewegt, haben jedoch sehr gute Berufsaussichten.


