Urlaubssemester - Was ist das genau und wie kann man es beantragen?
Das klingt nach Erholung vom Uni-Alltag, nach Lesen unter Palmen, nach Sonne und Strand. Weit gefehlt! Mit Urlaub hat dieses Semester nicht viel zu tun. Es braucht schon einen triftigen Grund für eine Beurlaubung. Häufig wird die „freie“ Zeit für ein Praktikum genutzt, doch auch andere Gründe rücken immer mehr in den Vordergrund. Der Trend ist auf die Einführung der Semestergebühren zurückzuführen, und den Versuch, sich das zusätzliche Geld zu sparen. Dieses Argument reicht jedoch nicht aus, um beurlaubt zu werden. Auf welche Weise ein Urlaubssemester zu beantragen ist und welche Gründe es braucht - Wir haben die wichtigsten Informationen auf den Punkt gebracht.
Wann kann ein Urlaubssemester beantragt werden?
Praktikum Wehr- oder Zivildienst Auslandsstudium bzw. –aufenthalt Schwangerschaft und Erziehungsurlaub Soziale Gründe (Pflege naher Angehöriger) Gesundheitliche Gründe der Studentin/des Studenten Sonstige Gründe (z.B. Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, beispielsweise ASTA)
Der Antrag auf Beurlaubung
Urlaubssemester können in der Regel aus folgenden Gründen beantragt werden:
Wie lange kann ein Urlaubssemester maximal dauern?
Ein Antrag auf Beurlaubung wird schriftlich im Immatrikulationsamt gestellt und ist in der Regel schnell ausgefüllt. Er besteht aus zwei Seiten, auf denen Name, Adresse, Studiengang und Matrikelnummer eingetragen werden, sowie der Zeitraum und der Grund der Beurlaubung. Bei Praktika, Wehr- oder Zivildienst sollte eine Bestätigung beigelegt werden, bei gesundheitlichen Gründen ein Attest. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn schriftlich gestellt werden, in Ausnahmefällen ist auch eine spätere Anfrage möglich.
Die Vor- und Nachteile des Urlaubssemesters:
Im Laufe des Studiums kann eine Studentin/ein Student je Studiengang für bis zu vier Semester beurlaubt werden. Die Beurlaubung gilt nur für volle Semester und ist für das erste Fachsemester nicht zulässig. Es können maximal zwei Urlaubssemester hintereinander gemacht werden.
Vorteile
Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester. Das heißt, es wird nicht in die Dauer der Studienzeit eingerechnet. Während der Beurlaubung behält die Studentin/der Student seine Rechte als Mitglied der Universität und somit auch seinen Studienausweis. Ein vergünstigter Semesterbeitrag muss gezahlt werden. Bei Praktika oder Auslandsaufenthalten kann das „freie“ Semester dazu genutzt werden, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, die für das (Berufs-)Leben wichtig sind. Steht die Studentin/der Student während des Urlaubssemesters dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, kann Arbeitslosengeld beantragt werden.
Nachteile
Während des Urlaubssemesters hat die Studentin/der Student kein Recht auf Bafög. Für ein Auslandsstudium kann jedoch Auslands-Bafög beantragt werden. Auch können in dieser Zeit weder Lehrveranstaltungen besucht, noch Leistungsnachweise erbracht werden. Nachschreibeklausuren sind erlaubt. Im gezahlten Semesterbeitrag ist das Semesterticket nicht enthalten. Wenn die Studentin/der Student beabsichtigt zu arbeiten, sollte vorher eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen. In einzelnen Fällen stellt die Firma aus steuerlichen Gründen keine Studenten auf Beurlaubung ein.
Die einzelnen Vorgaben zum Urlaubssemester können von Uni zu Uni variieren, genaue Bestimmungen finden sich in der jeweiligen Immatrikulationsordnung und können im Immatrikulationsamt erfragt werden.
Von Renia Warzych


