Anhoerung zu Studiengebuehren im hessischen Landtag
Seit langem wird sie von den Studierenden gefordert. Auch die hessische Bevoelkerung sprach sich fuer sie aus. Die Abschaffung von Studiengebuehren. Nun ist sie in greifbare Naehe gerueckt. Bereits Anfang Juni koennte der Landtag mit den Stimmen von SPD, Gruenen und Linkspartei die Gebuehren zum kommenden Wintersemester wiederabschaffen. Noch gibt es jedoch einige unterschiedliche Auffassung zwischen SPD und Gruenen auf der einen Seite und der Linksfraktion auf der anderen Seite ueber die genaue Ausgestaltung. Waehrend der Gesetzentwurf der beiden erstgenannten Parteien sowohl Studiengebuehren als auch Langzeit- und Zweitstudiengebuehren abschaffen will, strebt die Linksfraktion ein allgemeines Gebuehrenverbot an. Auch will die Linkspartei den Studierenden ermoeglichen, die bereits gezahlten Gebuehren per Antrag zurueckzufordern.
Die FDP hingegen sieht trotz eines starken Rueckgangs der Studierendenzahlen und der Studienanfaengerzahlen seit Einfuehrung von Studiengebuehren, keinerlei Handlungsbedarf. Im Gegenteil. Nach Vorstellung der Liberalen sollen Langzeitstudierende zukuenftig gar 1.000 Euro pro Semester an die jeweilige Hochschule entrichten. Des Weiteren soll es den Hochschulen freigestellt werden, die Hoehe der Gebuehren fuer jeden Studiengang eigenstaendig festzulegen.
Anlaesslich der Anhoerung erklaert Andre Schnepper, stellvertretend fuer das bundesweite Aktionsbuendnis gegen Studiengebuehren: Wir begruessen es ausdruecklich, dass sowohl von SPD und Gruenen als auch von der Linksfraktion, Gesetzesentwuerfe zur Abschaffung von Studiengebuehren eingebracht worden sind. Die mehr als offenkundigen Abschreckungseffekte gerade auf Menschen aus finanzschwaecherem Elternhaus machen die umgehende Ruecknahme der unsozialen Gebuehren zwingend erforderlich. Studiengebuehren sind verfassungswidrig und werden von der deutlichen Mehrheit der hessischen Bevoelkerung abgelehnt. Der Gesetzesentwurf der FDP ist deshalb weder juristisch zulaessig, noch entspricht er dem Waehlerwillen. Auch ist das vorgelegte Gebuehrenmodell in Nordrhein-Westfalen bereits grundlegend gescheitert.
Zur Frage, ob die bereits gezahlten Gebuehren an die Studierenden zurueckgezahlt werden sollen, macht Schnepper des Weiteren deutlich: Diese Frage stellt sich nicht. Gerade weil die Gebuehren verfassungswidrig eingefuehrt worden sind, muessen sie umgehend an alle Studierenden zurueckgezahlt werden.
(Quelle: ABS, 18.05.08)


