Die wichtigsten Fragen zum KfW-Studienkredit
Studium ist ein kostspieliger Bildungsweg. Damit dieser trotzdem so gut wie jedem offensteht, gibt es verschiedene Arten der Finanzierung und der Kredite. Diese sind speziell an Studenten angepasst und richten sich nach ihren Möglichkeiten. Wie sich diese gestaltet und was man beachten muss, eben die wichtigsten Fragen, werden im Folgenden beantwortet.
Woher weiß ich, wie viel Geld ich beantragen muss?
Wer ein Studium beginnt und erstmals einen Haushalt gründet, hat oft noch keinen genauen Überblick über seine Finanzen. Hilfestellung leistet da der Internetrechner der KfW. In der Rubrik Wissenskredite unter www.kfwfoerderbank. de hat die KfW ein Formular abgelegt, in dem Einnahmen- und Ausgaben eingefügt werden können und das am Ende den Finanzierungsbedarf ermittelt. Wenn sich nach Aufnahme des Studiums die Annahmen als falsch und die Auszahlungshöhe als unangemessen herausstellen, ist das kein Problem: Die Höhe der notwendigen Auszahlung kann der Studierende zu Beginn jedes Semesters verändern – ohne Kosten. Wie hoch die Belastung nach dem Studium durch Rückzahlung des Kredites wird, kann man auch auf der Seite der KfW testen. Der Tilgungsrechner erlaubt das Durchspielen verschiedener Szenarien mit unterschiedlichen Tilgungssätzen.
Kann meine Hausbank den Studienkredit ablehnen?
Nein, dass kann die Hausbank nicht. Da die KfW kein Endkundengeschäft betreibt, wird der Kredit über eine Bank ausgezahlt. Sowohl Privatbanken wie auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind Partner der KfW. Auch Stundentenwerke leiten die Anträge an die KfW weiter. Doch die Kreditentscheidung fällt ausschließlich die KfW. Insgesamt kann der Studienkredit der KfW über 1.115 Vertriebspartner beantragt werden. Da das Einkommen und Sicherheiten keine Rolle spielen, geht es bei der Prüfung der Antragsunterlagen allein um Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben. Studierende, die bereits mehr als 10 Fachsemester studieren, können allerdings keinen Studienkredit mehr beantragen. Außerdem gibt es kein Geld für Studenten bei denen eine Privatinsolvenz oder eidesstattliche Versicherung vorliegt. Anträge können unter www.kfwfoerderbank. de heruntergeladen werden.
Kann während des Studiums noch ein Kredit beantragt werden?
Ja, das ist genauso unkompliziert möglich wie bei Studienanfängern. Allerdings gilt für alle Kreditnehmer, dass sie nach dem fünften Semester an Fachhochschulen bzw. nach dem sechsten an Universitäten einen Leistungsnachweis beibringen müssen. Wer also erst im fünften Semester den Kredit beantragt, muss diesen Nachweis sofort beifügen. Studenten, die mehr als zehn Fachsemester studiert haben, oder die bei Studienbeginn älter als 31 Jahre alt sind, können den KfW-Studienkredit nicht mehr beantragen. Zudem ist der Studienkredit nur für ein Erststudium vorgesehen.
Wie lange kann ich den Studienkredit beziehen?
Die Auszahlung der Raten ist auf sieben Jahre begrenzt. Anschließend kann der Studierende wählen, wann er mit der Tilgung beginnt. Die Spanne liegt zwischen 6 und 23 Monaten nach Auszahlung der letzten Rate. Kann man die Auszahlung der Raten vorzeitig stoppen? Natürlich kann man auf die Auszahlung von weiteren Raten verzichten, wenn man auf das Geld nicht mehr angewiesen ist. Entsprechend niedriger wird die Belastung durch Zins und Tilgung. Kosten entstehen dem Kreditnehmer daraus nicht.
Welche Unterlagen muss ich für den Studienkredit beibringen?
Der vom Studierenden ausgewählte Vertriebspartner – eine Bank oder ein Studentenwerk – braucht folgende Unterlagen:
- kombiniertes Antragsformular/Darlehensangebot
- gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn (die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus; erstes Studienfach, Fachsemester und angestrebter Abschluss müssen ersichtlich sein)
- ein gültiger amtlicher Ausweis, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt (z. B. Personalausweis, Reisepass und gültige Meldebestätigung)
- bei ausländischen Studierenden zusätzlich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht durch die zuständige Ausländerbehörde. Das erforderliche Formular befindet sich unter www.kfw-foerderbank.de
- bei sogenannten Bildungsinländern – Ausländer mit deutscher Hochschulzulassung – ist zusätzlich eine Bescheinigung der Hochschule über die deutsche Hochschulzugangsberechtigung notwendig
- Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung im Inland (z. B. durch Vorlage der EC-Karte)
- In fortgeschrittenen Studienphasen: Leistungsnachweisformular.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die KfW informiert im Internet ausführlich über den Studienkredit. Unter www.kfw-foerderbank.de finden sich alle Informationen zum Kredit, aktuelle Zinssätze und Hilfsmittel wie ein Tilgungsrechner und ein Tool, mit dem man seinen Finanzbedarf ermitteln kann. Fragen rund um den KfW-Studienkredit beantworten die Experten des KfW-Infocenter montags bis freitags von 8:00 bis 17:30 Uhr
Das aktuelle Kundenmagazin Chancen Spezial zum KfW-Studienkredit können Sie ebenfalls dort oder unter infocenter@kfw.de bestellen.
(Quelle: KfW, September 2009)


