Jobs suchen und finden: Stellenmarkt · Stellenangebote Ingenieure · Stellenangebote IT · Arbeiten in England
Benutzerspezifische Werkzeuge
  • Anmelden

Der Kampf gegen Studiengebühren ist noch nicht vorbei

In vielen Bundesländern sind trotz der Proteste der Studenten schließlich allgemeine Studiengebühren eingeführt worden. In sieben Bundesländern müssen rund 1,4 Millionen Studenten, teils schon in diesem Wintersemester und teils erst im nächsten Jahr, zahlen. „Der Kampf gegen Studiengebühren ist damit aber noch lange nicht entschieden.“ macht Stefan Schulte, Finanzreferent des AstA Marburg, mit diesen Worten deutlich. Mit einem bundesweiten Zahlungsboykott wollen die Studenten noch etwas an der drohenden Lage ändern.

Der Plan ist recht einfach. Die Organisatoren der Boykottkampagne richten Treuhandkonten bei einem Anwalt oder Notar ein, auf das ein vorher festgelegter Anteil der Studenten, meist ein Drittel oder ein Viertel, die Gebühren überweist. Wenn sich genug Studenten beteiligen, dann wird so die Universität unter Druck gesetzt, da sie es nach Berechnung der Organisatoren kaum wagen wird, tausende Studenten auf einmal zu exmatrikulieren. Bei einer zu geringen Beteiligung überweist der Anwalt dagegen das Geld. Diese Boykottaktion richtet sich vor allem auf Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Demonstration gegen Studiengebühren in Hannover

Am 13. Dezember protestierten bereits über 1000 Studenten in Hamburg gegen die beschlossenen Studiengebühren des Senats. Die Geschäftsführerin des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) kritisierte in ihrer Rede auf dem Campus der Universität den Senat, der über die Köpfe der Studenten hinweg Studiengebühren eingeführt hat. Zuvor hatten die drei Hamburger Universitäten HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften), HCU (Hafen-City-Universität) und TUHH (TU Hamburg Harburg) in ihren Vollversammlungen mit großer Mehrheit den Boykott beschlossen. Fredrik Dehnerdt, der Geschäftsführer des ABS, rief dazu auf, den Boykott weiter zu verbreiten, da er vor allem durch große Beteiligung Aussicht auf Erfolg habe. Eine Sprecherin der Hochschulgruppe Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) machte deutlich, dass sie den Gebührenboykott für den richtigen Weg halte und auf jeden Fall unterstützen werde.

Nicht überall läuft es aber so gut für die Kampagne. An der niedersächsischen Universität Göttingen wurde die Boykott-Kampagne vom Asta (derzeit bestehend aus dem unionsnahen RCDS und der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Fachschaftsmitglieder ADF) in einer Urabstimmung gestoppt. Anfang Dezember hätten 15 Prozent der Göttinger Studenten für die Einrichtung eines Treuhandfonds stimmen müssen – es waren am Ende jedoch nur 13 Prozent.

Eine etwas andere Problematik findet sich in Hessen, aber auch dort regt sich Widerstand. In Artikel 59 der hessischen Verfassung heißt es wörtlich: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.“ Die CDU-Landesregierung hält den Artikel jedoch nicht für hinderlich und hat allgemeine Studiengebühren zum Wintersemester 2007/2008 eingeführt. SPD und Grüne sehen in der Einführung von Studiengebühren aber einen „Verfassungsbruch“. Dagegen wollen die Studierenden in Hessen nun mit einer Verfassungsklage vorgehen. „Die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Hessen bedeutet einen Dammbruch, durch den wir vielleicht weitere Verstöße seitens der Landesregierung gegen die hessische Verfassung befürchten müssen. Womöglich werden dann noch Gebühren in anderen Bildungsbereichen eingeführt. Schulgeld ist nicht nur denkbar sondern wird damit wahrscheinlich. Dies gilt es zu verhindern, deshalb werden wir mit dieser Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren vorgehen“, meint Karin Zennig, stellvertretende AstA-Vorsitzende.

Vollversammlung in Göttingen

Die Verfassungsklage wird auch vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren unterstützt. „Ein offenes und sozial gerechtes Bildungssystem ist eindeutig nur ohne die Erhebung von Gebühren gegeben. Vor 60 Jahren hat das hessische Volk die Gebührenfreiheit für sämtliche Bildungseinrichtungen beschlossen, damit Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht wird. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren bedeutet einen riesigen Schritt zurück, was sich in wenigen Jahren in der Gesellschaft widerspiegeln wird. Schon jetzt meldet das statistische Bundesamt einen Rückgang der StudienanfängerInnenquote in Deutschland. Die Verfassungsklage ist eine Möglichkeit, den aktuellen Entwicklungen im Bildungssektor entgegenzuwirken, deshalb ist sie auf jeden Fall zu unterstützen.“ meint Christiane Schmidt, Geschäftsführerin des ABS.

Zum Einreichen der Verfassungsklage werden die Unterschriften von einem Prozent der hessischen Bürgerinnen und Bürger benötigt. Der hessische Stasatsgerichtshof hatte schon in der Vergangenheit die in der Verfassung festgeschriebene Gebührenfreiheit als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Diese Sache wird daher wohl auch vor dem hessischen Staatsgerichtshof entschieden werden – aber erst nachdem das Gebührengesetz verabschiedet wurde.

Von Mareike Stiller

Artikelaktionen
T5 Jobmessen