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Studiengebühren: Studentenvertretungen planen Sammelklagen

Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2005 können die Bundesländer eigenständig über die Einführung von Studiengebühren entscheiden – das so genannte „Hochschulrahmengesetz“, welches allgemeine Studiengebühren (keine Langzeitstudiengebühren!) bis dato bundesweit verboten hatte, wurde als nichtig erklärt. Die Erhebung von Studienbeiträgen ist seither Sache der Länder. Und die Folgen tragen nun die Studierenden – sie müssen, früher oder später, Studiengebühren zahlen.

Freie Universität Bochum

Bislang haben insgesamt sieben von der CDU regierte Bundesländer – zum Beispiel Baden-Württemberg und Bayern sowie Niedersachen und Nordrhein-Westfalen – entsprechende Gesetze zur Einführung allgemeiner Studienbeiträge verabschiedet. Die dortigen Hochschulen können – oder müssen – nun von allen immatrikulierten Studentinnen und Studenten – also vom Erstsemester bis zum Langzeitstudenten – Studiengebühren erheben. Wobei die einzelnen „Ländermodelle“ – das heißt die Höhe der zu entrichtenden Gebühren, die Sozialverträglichkeitsmaßnahmen sprich die Finanzierungsmöglichkeiten oder die Freistellungskriterien – durchaus variieren. Ein Vergleich könnte sich auszahlen…

Ein Beispiel: Neben Niedersachsen haben die Universitäten und Fachhochschulen in NRW als Erste die Möglichkeit bekommen Studienbeiträge zu verlangen. Das so genannte „Studienbeitragsgesetz“ ermächtigt die Hochschulen seit dem 01. April 2006 dazu, von den Studierenden „einen Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500 Euro zu erheben“. 28 der insgesamt 33 NRW-Hochschulen haben sich auch schon für die Einführung von Studiengebühren entschieden – Erstsemester zahlen in der Regel seit diesem Wintersemester (WiSe 2006/2007) und alle anderen ab dem kommenden Sommersemester (SoSe 2007). Studenten, die ihr Studium nicht allein oder mittels elterlicher Unterstützung finanzieren können, haben die Möglichkeit ein Gebührendarlehen - das heißt einen Kredit – aufzunehmen, welches nach der Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss. Die „Maximalschuld“ – der maximal zurückzuerstattende Betrag – liegt in NRW bei 10.000 Euro (inklusive BAföG-Darlehen). Zum Vergleich: In Bayern sind es 15.000 Euro und in Hessen sogar 17.000 Euro.

Nach NRW und Niedersachsen werden die Studierenden in Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg ab dem nächsten Sommersemester (ab April 2007) zur Kasse gebeten. In Hessen und im Saarland beginnt man im Oktober 2007 (zum WiSe 2007/2008) mit der Gebührenerhebung. Angesichts dieser Entwicklungen ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Ländern wie Berlin, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg Studienbeiträge eingeführt werden oder zumindest über eine mögliche Erhebung diskutiert wird. Feststeht allerdings, dass die „Campus-Maut“ von den Studierenden – unabhängig vom Bundesland – nicht so widerstandslos hingenommen wird, wie es sich die Landesregierungen vielleicht gewünscht hätten. In Form von Demonstrationen und Protesten machen die Studenten ihren Standpunkt deutlich: „Studiengebühren nicht mit uns!“ und „Freie Bildung für alle!“ – bisher jedoch ohne nennenswerten Erfolg.

Universität in Bochum

Die „Allgemeinen Studierenden Ausschüsse“ (AStA) in Nordrhein-Westfalen planen nun, in Zusammenarbeit mit dem „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren“ (ABS), Sammelklagen einzureichen. Unter dem viel versprechenden Motto „Wir holen dir die Gebühren zurück!“ werben die Studentenvertretungen (ASten) landesweit um Stimmen beziehungsweise um die Berechtigung, im Namen der Studenten klagen zu können. Hauptargument der Initiatoren ist die Tatsache, dass Gutachter dem NRW-Modell bereits mehrmals rechtliche Mängel attestiert haben, wie zum Beispiel die „Ermächtigung der Hochschulen zur Gebührenregelung durch Satzung“. Diese sei „verfassungswidrig“, denn sie habe die „Ungleichbehandlung der Studierenden“ zur Folge. Die Landesregierung und vor allem NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sehen der drohenden Klagewelle indes relativ gelassen entgegen – schließlich sei das Gesetz absolut verfassungskonform und gerichtsfest.

Nordrhein-Westfalen ist bisweilen längst nicht das einzige Bundesland, in dem die entsprechenden Gesetze angezweifelt werden – in Hessen haben die Studierenden ebenfalls eine juristische Prüfung des Studiengebührengesetzes angekündigt und auch in Bayern bezweifelt man die Rechtmäßigkeit des Gebührengesetzes. Ob die Studentenvertretungen die Gerichte mit Hilfe der besagten Gutachten von der Verfassungswidrigkeit der Studienbeitragsgesetze überzeugen können, bleibt anzuwarten – konkrete Ergebnisse beziehungsweise Urteile dürften zumindest erst in einigen Monaten vorliegen. Und bis dahin wird weiter demonstriert – und bezahlt.

Von Katrin Rohe

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