Kurzarbeit in der Zeitarbeit sichert Arbeitsplätze
Die Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung im November 2008 bewogen, die Möglichkeit von Kurzarbeit auch für Zeitarbeitsunternehmen zu öffnen und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu ändern. Erklärtes Ziel der Politik ist es, Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche zu erhalten.
Wird für die Stammbelegschaft des Kunden Kurzarbeit eingeführt, können Zeitarbeiter in diesem Kundenunternehmen auch kurzarbeiten und müssen nicht mehr abgemeldet werden. Den Kurzarbeitsantrag stellt das Zeitarbeitsunternehmen für seine Mitarbeiter im Kundeneinsatz. Die frühere Verpflichtung eines 100-prozentigen Arbeitsausfalls für Zeitarbeitnehmer entfällt.
Die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche sind nun auch in diesem Punkt den Arbeitnehmern anderer Branchen gleichgestellt. „Manpower begrüßt diese Entscheidung, bedeutet sie doch einen Schritt hin zur weiteren Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse und sichern zu dem auch die Arbeitsplätze der Zeitarbeitnehmer“, so Thomas Reitz, Geschäftsführer Manpower Deutschland.
Mit dem Konjunkturpaket II wurden im Februar 2009 noch weitere entscheidende Nachbesserungen umgesetzt: So entfällt bis Ende 2010 die Regelung, dass ein Drittel der Belegschaft von Kurzarbeit betroffen sein muss. Es genügt der Nachweis, dass einem oder mehreren Mitarbeitern ein mindestens zehnprozentiger Entgeltausfall entsteht.
Außerdem müssen Zeitarbeitsunternehmen laut Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nicht mehr nachweisen, dass es für mindestens drei Monate keine andere Einsatzmöglichkeit für die Beschäftigten gibt. Arbeitszeitkonten müssen nicht ins Minus gebracht werden.
Lohn und Gehalt für tatsächlich geleistete Arbeit
Wie andere Arbeitgeber auch zahlt das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber den Beschäftigten in Kurzarbeit für die von ihnen tatsächlich geleistete Arbeitszeit Lohn und Gehalt. Die Agentur für Arbeit (BA) gleicht dem Zeitarbeitnehmer in der Phase der Kurzarbeit entstehende Einkommensverluste über das Kurzarbeitergeld (Kug) teilweise aus: 60 Prozent (bei Kinderlosen) bzw. 67 Prozent (bei Eltern) des Netto-Entgeltes.
Im Gegensatz zu früheren Regelungen muss nur noch die Hälfte des Sozialversicherungsanteils (ohne Arbeitslosenversicherung) gezahlt werden. Werden Mitarbeiter in zertifizierten Maßnahmen weiterqualifiziert, übernimmt die Agentur die Sozialabgaben auf das Kug komplett (zu 100 Prozent). Eine Weiterbildung im eigenen Betrieb mit eigenem Personal muss von der BA nicht mehr zertifiziert werden.
Kurzarbeit wird für Weiterqualifikation genutzt
Wo angemessen, nutzt Manpower diese Phase auch dazu, Mitarbeiter weiterzuqualifizieren. Das bisher auf die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Beschäftigten beschränkte WeGebAU-Programm wurde auf alle diejenigen ausgedehnt, deren Aus- und Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt. Manpower hat das WeGebAU-Programm in der Vergangenheit bereits genutzt und gute Erfahrungen gemacht. Jetzt nutzt Manpower dieses Programm während der Kurzarbeit, um Mitarbeiter auf neue Herausforderungen vorzubereiten. „Niederlassungen sind angewiesen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen“, stellt Reitz klar.
(Quelle: Manpower, 17.03.2009)


