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Arbeiten in Ungarn

Es gibt in Ungarn immer ein großer Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmern. Gerade bei Firmen mit einer ausländischen Beteiligung bietet sich für ausländische Bewerber eine sehr gute Chance. In Ungarn werden insbesondere Facharbeiter, Ingenieure und Techniker gesucht. Auch Führungskräfte für eine Gesamtleitung von Marketing, Vertrieb und Verkauf rund um Budapest und Anwendungsprogrammierer im östlichen Ungarn werden händeringend gesucht. Es werden aber auch deutschsprachige Bewerber im Bereich des Tourismus gesucht – außer es wird kein ungarischer Arbeitsuchender gefunden.

Arbeiten in Ungarn

In Ungarn gestaltet sich die Jobsuche nicht anders als im restlichen Europa. Insbesondere Facharbeiter und Ungelernte nutzen die staatliche Arbeitsvermittlung. Selbst private Arbeitsvermittler sowie Jobbörsen werden immer mehr frequentiert. Weil Ungarisch relativ schwierig zu erlernen ist und zahlreiche Ungarn Englisch oder Deutsch oder aber auch beides sprechen können, wird Ungarisch in gewissen Gebieten nicht unbedingt benötigt. Weil zahlreiche deutsche Unternehmen auf dem ungarischen Markt sind, sollten Deutsche vielmehr die Initiativbewerbung bei solchen Firmen nutzen.

In der Regel besteht die Bewerbung aus einem Lebenslauf und aus dem Anschreiben. Die weiteren Unterlagen werden meistens nur dann beigelegt, wenn sie ausdrücklich beigefügt werden sollen. Man sollte im Anschreiben den Grund für eine Tätigkeit in Ungarn angeben. Der Lebenslauf beinhaltet neben den Angaben zur Person auch noch die Qualifikationen, die Berufserfahrungen, Sprachkenntnisse, ehrenamtliche Tätigkeiten und Hobbys. Den Familiennamen schreibt man am Besten in Großbuchstaben, weil in anderen Ländern ist die Differenzierung von deutschen Nach- und Vornamen nicht so gewohnt ist und häufig der Vorname zum Ende erscheint.

Wer sich länger als drei Monate in Ungarn aufhält, braucht u. a. eine Arbeitsstelle. Der Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes muss sich spätestens am 93. Tag nach der Einreise in Ungarn persönlich bei dem künftigen Aufenthaltsort anmelden. Bei dieser Anmeldung muss man sowohl den validen Personalausweis oder Reisepass als auch Dokumente vorweisen, welche eine Berechtigung eines Aufenthalts bestätigen. Sobald die im Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen bestanden sind, wird die unbefristet gültige Meldebescheinigung von der Behörde umgehend ausgestellt.

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