Arbeiten in Polen
Deutsche Staatsangehörige, welche im neuen Mitgliedsstaat der EU arbeiten wollen, brauchen ab dem 17.01.2007 keine Arbeitsgenehmigung mehr. Die Zugangsbeschränkungen für Arbeitnehmer aus den alten Mitgliedsstaaten der EU bzw. der EFTA-Staaten wurden für den polnischen Arbeitsmarkt aufgehoben. Alle Staatsangehörige der EU und EFTA-Staaten genießen seitdem einen problemlosen Zugang zum Arbeitsmarkt von Polen. Man benötigt keine Arbeitsgenehmigung mehr und ähnliche Beschränkungen gibt es nicht mehr. Jedoch muss man nach drei Monaten, die man in Polen verbracht hat, eine aufenthaltsrechtliche Registrierung durchführen. Wenn man sich länger als 90 Tage in Polen aufhält, müssen Deutsche spätestens 45 Tage nach der Einreise in Polen bei dem örtlichen Woiwoden den Antrag auf die befristete Aufenthaltsgenehmigung stellen.
In Polen werden v. a. Baufachkräfte, Ärzte, Krankenschwester, kaufmännisches Fachpersonal und Ingenieure gesucht. Jedoch ist der Markt für deutsche Bewerber für einen Job in Polen recht klein. Zum Einen ist die Arbeitslosigkeit sehr hoch und zum Anderen bedeutet der recht hohe Ausbildungsstand der polnischen Hochschul- und Schulabgängern eine sehr große Konkurrenz. Ferner trifft man in Polen weitaus mehr Polen mit Deutschkenntnissen an als Deutsche mit Polnisch. Aber selbst diese haben auf dem polnischen Arbeitsmarkt sehr hohe Chancen. Insbesondere der Handel sieht die Erweiterung als eine riesige Chance. Dies liegt daran, dass die polnischen Unternehmen, welche in der EU ihre Tätigkeiten erweitern wollen, als auch die deutschen Firmen, welche sich im polnischen Markt etablieren wollen, eine große Chance in der Erweiterung sehen. Deutsche Staatsangehörige, die auch Polnisch sprechen, sollten aber nicht nur Kenntnisse im Handel haben, sondern auch im Maschinenbau oder im Dienstleistungsbereich. Deutsche sind aber bisher insbesondere als Deutschlehrer und Übersetzer tätig.
Sowohl bei der polnischen Arbeitsbehörde als auch bei den Personalvermittlungsagenturen sind die Stellenangebote für ausländische Bewerber spärlich gesät. Man sollte daher auch auf Initiativbewerbungen setzen. Auch ein Praktikum kann zu dem gewünschten Erfolg führen.
Die Bewerbung sollte in Polnisch geschrieben sein. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen. Beispielsweise kann von Führungskräften eine Bewerbung in Englisch oder Deutsch gefordert werden. Man sollte anschließend versuchen, an einer Stelle in der Bewerbung auf seine polnischen Sprachkenntnisse hinzuweisen, weil sie auf jeden Fall vorteilhaft sein können.
Oftmals genügt in Polen eine eher abgespeckte Version der Bewerbungsmappe, d. h. sie enthält in der Regel nur ein Anschreiben mit einem Lebenslauf. Dennoch sollten die ausländischen Bewerber nicht auf die gewöhnlichen Anlagen wie z. B. Zeugnisse verzichten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Im Anschreiben sollte man sehr deutlich auf die Gründe für den Länder- und Stellenwechsel hinweisen. Ferner sind auch Berufserfahrungen oder aber auch Schwerpunkte des Studiums bzw. Praktika und PC-Kenntnisse sehr wichtig.
Der Lebenslauf sollte klar strukturiert sein. Er sollte sich aber nicht nur auf das Aneinanderreihen von Ausbildungen und Berufserfahrungen beschränken, sondern auch die jeweiligen Inhalte präsentieren (z. B. Studienschwerpunkte, Tätigkeitsbeschreibung). Dagegen ist das Nennen von Hobbys unüblich.
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