Arbeiten in Malta
Bis 2011 fällt Malta unter einer Sonderregelung. Malta kann bis dahin in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Notwendigkeit eine Einschränkung beim Zugang von EU-Bürgern vornehmen. Die Einschränkungen können erfolgen, sobald auf dem hiesigen Arbeitsmarkt Störungen vorkommen, durch welche das Beschäftigungsniveau oder der Lebensstandard in einer bestimmten Region oder Berufszweig entsprechend bedroht wird. Allerdings kann Malta EU-Bürgern die Arbeitsgenehmigung verweigern, sobald der dortige Arbeitsmarkt ein Zuzug von Bürgern aus den EU-Mitgliedsstaaten nicht verkraftet.
Der Tourismus in Malta macht heutzutage 25 % der kompletten Wirtschaftsleistung aus. Ferner ist Malta durch die Sprachschulen sehr bekannt, sodass im Ferien-Ambiente Englisch-Kurse angeboten werden. Es wird v. a. im Bereich der Gaststätten und Hotelgewerbe sowie in einem der Sprachschulen nach Bewerbern gesucht. Finanzdienstleistungen, der öffentliche Sektor sowie die Werften und Lohnveredelungen sind weitere sehr bedeutsame Wirtschaftszweige von Malta.
Die Motivation und Gründe für das Arbeiten in Malta sollten auf jeden Fall bei einer Bewerbung genannt werden. In die Bewerbung gehört entweder der chronologischer oder antichronologischer Lebenslauf, wobei sich der antichronologischer Lebenslauf immer häufiger angewandt wird, und die letzten Zeugnisse.
Die automatisch erteilte Arbeitserlaubnis, die etwa 60 Euro kostet, muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Der Antragsteller erhält bei der Vorlage eines Arbeitsvertrages eine Aufenthaltsgenehmigung. Jedoch können die Behörden das Erteilen einer Arbeitsgenehmigung teilweise von dem Qualifikationsprofil des Bewerbers abhängig machen. Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben im Gegensatz zu Ungelernten einen wesentlichen Vorteil. EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in Malta aufhalten, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung.
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