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Arbeiten in Liechtenstein

In Liechtenstein werden insbesondere Fachkräfte gesucht. Vor allem in technischen und handwerklichen Berufen besteht ein Mangel an Arbeitskräften. Außerdem müssen in den Bereichen Metallverarbeitung, Anlagenbau, Maschinenbau, Banken, Versicherungen, Treuhandunternehmen und Wirtschaftsprüfern Positionen besetzt werden. Allerdings bleiben häufig die Stellen unbesetzt, weil der Unterschied zwischen der Qualifikation des Bewerbers und den Anforderungen des Arbeitgebers sehr groß ist. Daher haben qualifizierte Bewerber hohe Chancen auf einen Arbeitsplatz.

Arbeiten in Liechtenstein

Über 50 % sämtlicher Stellen von Liechtenstein befinden sich im Dienstleistungssektor. Hier gewinnt die Beschäftigung immer mehr an Bedeutung. Ferner arbeitet ein großer Teil der restlichen Arbeitskräfte in dem industriellen Bereich – hauptsächlich im Anlagenbau sowie im Geräte- und Maschinenbau.

Bürger von EU-Mitgliedsstaaten können mit einem validen Reisepass oder Personalausweis in das Fürstentum Liechtenstein einreisen. Jeder EU-Bürger darf als Tourist maximal drei Monate im Fürstentum aufhalten, ohne eine Anmeldung abgeben zu müssen.

Wer allerdings seinen Aufenthaltsort zum Zweck einer Arbeitstätigkeit nach Liechtenstein verlegt, kann in Abhängigkeit der Dauer zwischen mehreren Aufenthaltsbewilligungen wählen. Um eine unselbstständige Arbeitstätigkeit im saisonalen Unternehmen aufzunehmen, benötigt man die Saisonbewilligung (A). Sie ist höchstens neun Monate je Kalenderjahr valide. Sie ist v. a. für Arbeiten im Gastronomie- und Bausektor relevant. Ferner gibt es die Kurzaufenthaltsbewilligung. Man kann sich mit dieser Bewilligung höchstens 12 Monate in Liechtenstein aufhalten und man kann eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Weiterhin gibt es die Aufenthaltsbewilligung (B), die sowohl den Arbeitnehmer als auch dessen Familienangehörige berechtigt, sich höchstens fünf Jahre lang im Fürstentum aufzuhalten. Sobald man sich 10 Jahre lang ordnungsgemäß sowie ohne Unterbrechung in Liechtenstein war, kann den Antrag auf Niederlassungsbewilligung (C) abgeben.

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