Arbeiten in Lettland
In Lettland spielt die Holzwirtschaft eine sehr bedeutende Rolle, weil in Lettland Holz reichlich vorhanden ist. Ferner sind die Telekommunikations- und Informationsindustrie, die Nahrungsmittel- und Textilindustrie, die pharmazeutische und chemische Industrie sowie die Industriezweige des Maschinen-, Fahrzeug-, der Elektrogeräte- und Elektromotorenbau sehr wichtig. Die drei eisfreien Häfen Liepaja, Riga und Ventspils, welcher der größte Hafen des Baltikums ist. Ferner ist die EU der größte Handelspartner von Lettland.
In Lettland arbeiten etwa 200 Deutsche. Meistens sind sie als Führungskräfte von deutschen Firmen oder als Selbstständige tätig. Dagegen arbeiten sie relativ selten als Arbeitnehmer in lettischen Unternehmen. Es gilt für alle neuen EU-Länder, dass sich die Bürger aus der BRD in Lettland bis zu 90 Tage pro halben Jahr ohne einem Visum aufhalten können. Sobald sie sich länger in Lettland aufhalten, benötigen sie im Prinzip eine Aufenthaltsgenehmigung, den man bei dem Office of Citizenship and Migration Affairs beantragen muss. Wenn man in Lettland arbeiten will, benötigt keine Aufenthaltserlaubnis mehr.
In Lettland muss der Arbeitsvertrag in Schriftform verfasst sein. Dieser muss folgendes enthalten: Name sowie Anschrift der Vertragspartner, Bezüge, Zulagen, Art der Tätigkeit, Laufzeit des Vertrags, Stellenbeschreibung, Arbeitszeit, Kündigungsfrist, Termine, Jahresurlaub und der Bezug auf die Kollektivverträge.
Die Probezeit dauert maximal drei Monate. Innerhalb dieser Zeit können beide Vertragsparteien mit einer 3-Tages-Frist kündigen. Die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer beträgt danach einen Monat. Außer man hat im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt auch für den Arbeitgeber einen Monat. Mütter, die Kinder unter einem Jahr oder Behinderte pflegen, dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen gekündigt werden. Sollte der Arbeitnehmer nicht aufgrund eines eigenen Verschuldens gekündigt werden, hat er einen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig und sie kann zwischen einem und vier Monatsgehältern betragen.
Die Regelarbeitszeit in Lettland beträgt 40 Stunden je Woche. Innerhalb von vier Wochen sind bis zu 48 Überstunden möglich und maximal 200 Überstunden je Jahr. Der Zuschlag für Überstunden beträgt 100 % auf die Bezahlung. Für die Nachtarbeit erhält man einen Zuschlag von 50 %. Vor Feiertagen arbeiten man eine Stunde weniger. Die Arbeitnehmer haben den gesetzlichen Anspruch auf vier Kalenderwochen Urlaub pro Jahr, der bezahlt wird. Ferner kommen 13 gesetzliche Feiertage hinzu.
Beschäftigte bekommen bei Krankheit am ersten Tag der Krankheit kein Geld. Am zweiten und dritten Tag erhalten sie 75 % des Verdienstes. Anschließend wird ihnen bis zur 52. Woche 80 % des Verdienstes ausgezahlt.
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