Arbeiten in Griechenland
In Griechenland gibt es fast gar keine gesetzliche Rahmenbedingungen für einen Arbeitsvertrag. Deswegen sollte man hier bei den Verhandlungen auf die wichtigsten Eckdaten (z. B. Arbeitsbeginn, Befristung, Entlohnung, 40-Stunden-Woche) achten und vereinbaren. Dies ist sehr wichtig, weil selbst in den hohen Positionen bei solchen Arbeitsvereinbarungen oftmals kein Schriftstück gibt, denn vielmehr werden sie mit einem Handschlag besiegelt. Bei der Zahlung des 13. Monatsgehalts geht es in der Regel nicht um das Weihnachtsgeld, sondern um das Ostergeld.
Die Arbeitslosenquote liegt in Griechenland bei etwa 8,3 %, was leicht über dem europäischen Schnitt liegt. Jeder 2. erwerbstätige Grieche ist selbstständig und taucht nicht in der Arbeitslosenstatistik auf. Aufgrund dieser Situation und einem relativ niedrigen Lohnniveau ist Griechenland für ausländische Bewerber und Interessenten nicht gerade attraktiv.
Die Arbeitssuche wird zusätzlich dadurch erschwert, dass circa die Hälfte aller Positionen erst gar nicht veröffentlicht werden, sondern vielmehr informell besetzt werden. Das heißt, ohne persönliche Kontakte kommt man auf dem griechischen Arbeitsmarkt nicht weit.
Auf dem griechischen Arbeitsmarkt haben v. a. qualifizierte Fachkräfte aus dem handwerklichen und technischen Bereich sehr gute Beschäftigungschancen. In Griechenland arbeiten etwa 60 % der Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich (v. a. im Tourismus). Deswegen besteht nicht nur dort ein sehr hoher Arbeitskräftebedarf, sondern auch bei den Kfz-Reparaturdiensten, in der Nahrungsmittelindustrie und im Baugewerbe. Selbst mehrsprachige Führungskräfte mit Berufserfahrung werden in den Bereichen Telekommunikation, Hotelleitung, Technik sowie Ex- und Import gesucht.
Die griechische Arbeitsverwaltungsbehörde OAED hat in Griechenland das alleinige Recht auf das Vermitteln von Stellen und sie offeriert in den Zentren in ganz Griechenland Chancen zur Weiter- und Ausbildung sowie die Stellenvermittlung an. Ferner hat die OAED in Athen ein Büro, das sich auf die Vermittlung von Führungs- und Fachkräften im Dienstleistungsbereich und in der Industrie spezialisiert hat. Es ist dennoch ratsam, in Griechenland Initiativbewerbungen zu verschicken, weil die freien Positionen nicht an diese Behörde gemeldet werden müssen und die privaten Vermittlungsagenturen lediglich mit einigen wenigen Ausnahmen zugelassen werden.
Es ist aber auch hilfreich, einen Blick in die „Gelben Seiten“ oder in ein Mitgliederverzeichnis der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer zu werfen. Dieses Mitgliederverzeichnis kostet aber für Nicht-Mitglieder 40 Euro. Ferner berät die Kammer Stellensuchende und sie verfasst von diesen ein- bis zweimal je Monat Kurzbeschreibungen, welche per Fax an die Mitgliedsfirmen übermittelt werden. Anschließend bekommen die interessierten Firmen die kompletten Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen in Griechisch abgefasst sein. Sie beinhalten neben dem Anschreiben auch einen tabellarischen Lebenslauf. Ferner werden die weiteren Unterlagen nur auf Anforderung beigefügt. Die weiteren Unterlagen sollten normalerweise übersetzt sein und die Kopien müssten beglaubigt werden. Ferner benutzen etliche Unternehmen Einstellungsfragebögen. Dadurch können sie die Bewerber besser miteinander vergleichen. In Griechenland sind die Bewerbungsgespräche sehr wichtig. Zwei oder drei Bewerbungsgespräche sind dort üblich. Das Bewerbungsgespräch dreht sich in der Regel um Persönlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und Allgemeinbildung. Normalerweise werden keine Fragen zu Religion und Familienverhältnisse gefragt. Fragen zur politischen Überzeugung sind jedoch verboten.
Wenn man länger als drei Monate in Griechenland arbeiten und wohnen will, benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis. Die Polizeikommissariate des Wohnortes bzw. die zuständigen Ausländerämter geben diesen Antrag aus. Neben diesen Antrag braucht man drei Passfotos, einen validen Reisepass oder Personalausweis sowie ein amtsärztliches Attest. Außerdem benötigt man einen Beschäftigungs- und Wohnraumnachweis. Der Beschäftigungsnachweis muss von einer Gewerbeaufsicht bescheinigt sein. Er beinhaltet auch die Dauer und Art der Beschäftigung. Die Aufenthaltsgenehmigung sollte so bald wie möglich innerhalb der ersten drei Monate bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden, weil sobald die Frist versäumt wird, kann eine sehr hohe Geldbuße drohen. Zwar ist die Aufenthaltserlaubnis zunächst befristet, sie kann aber im Höchstfall für fünf Jahre gelten.
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