Arbeiten in Finnland
In Finnland gab es seit den 50er Jahren einen sehr starken Strukturwandel vom Agrarland bis hin zur Dienstleistungs- und Industriegesellschaft. Etwa zwei Drittel sämtlicher Erwerbstätigen arbeiten momentan im Dienstleistungssektor. Die Elektroindustrie ist der wichtigste Industriezweig Finnlands. Dieser Zweig stellt v. a. Internet-Netzwerke und Telekommunikationsgeräte her, welche Finnland sehr erfolgreich ins Ausland exportiert.
Für Finnland hat der Dienstleistungssektor, die Forstwirtschaft und die IT-Branche eine sehr große Bedeutung. Für Bewerber sind die Chancen in diesen drei Bereichen sehr hoch, sofern sie sowohl Kenntnisse in den Sprachen Englisch und Deutsch haben als auch in Englisch, Finnisch und mindestens eine weitere Fremdsprache haben.
Man findet bereits erste Informationen und Stellenangebote auf der Homepage des Arbeitsamtes. Jedoch ist diese in der Regel in Finnisch geschrieben. Man kann aber auch eine Suche in Englisch durchführen. Oftmals werden örtlichen Arbeitsämter aufgrund der Vermittlung aufgesucht, weil etwa 70 % sämtlicher Stellenanzeigen über sie laufen. Die privaten Arbeitsvermittler sind seit 1994 zugelassen. Ihre Webseiten stellen schon erste Hilfestellungen für deutsche Interessenten und Bewerber bereit. Bewerber mit einem akademischen, kaufmännischen oder technischen Abschluss, die eine Stelle in einem deutsch-finnischen Geschäftsumfeld anstreben, können ihre Angaben in einer Datenbank der Deutsch-Finnischen Handelskammer angeben. Dabei können sie ihren Berufswunsch, der Unternehmensart und der Gehaltsvorstellung eintragen lassen. Ferner wird dort der Lebenslauf elektronisch aufbewahrt. Interessierte Unternehmen können ihn auf Anfrage erhalten.
Da in Finnland die IT-Branche groß geschrieben wird, ist es ratsam, die Bewerbung per E-Mail zu schreiben oder man weist auf eine eigene Bewerbungswebseite hin. Einige Arbeitgeber offerieren auf der eigenen Homepage Bewerbungsformulare, welche man auf jeden Fall verwenden soll. In der Regel enthalten die regulären Bewerbungsformulare ein Anschreiben und einen Lebenslauf. Es werden selten Zeugniskopien verlangt. Das Passfoto ist kaum üblich.
Das kurze Anschreiben sollte im lockeren, prägnanten Stil geschrieben worden sein. Es enthält die wichtigsten Informationen zur Motivation und Person. Ferner sollte man um ein Vorstellungsgespräch bitten. Der in tabellarischer Form geschriebener Lebenslauf beinhaltet neben den Angaben zur Person auch noch die Ausbildung, die Berufserfahrung, ggf. Veröffentlichungen sowie Hobbys, Empfehlungen und Sprachkenntnisse. Der Lebenslauf wird datiert und unterschrieben. Das Anschreiben und der Lebenslauf sollten in Finnisch oder Englisch geschrieben sein.
Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb der ersten 3 Monate gestellt werden. Für diesen Antrag sind die örtlichen Polizeidienststellen zuständig. Hierfür wird der gültige Reisepass oder Personalausweis sowie ein Nachweis des Arbeitgebers benötigt. Die Aufenthaltsgenehmigung bekommt man normalerweise für fünf Jahre.
Weitere Informationen zu Arbeiten in Finnland


