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Arbeiten in Estland

In Estland gibt es etwa 1,4 Millionen Einwohner. Etwa ein Drittel der Einwohner leben in Tallinn. Über 71 % der estnischen Bewohner wohnt in den Städten. Weitere urbane Zentren sind sowohl die alte Universitätsstadt Tartu mit 101.200 Einwohnern und die im Nordosten gelegene Industriestadt Narva mit 68.500 Bewohner. Circa 66 % sind Esten und 28 % sind russische Staatsangehörige. Etwa 2 % kommen aus der Ukraine.

Arbeiten in Estland

Der Waldanteil in Estland liegt bei fast 50 %. Etwa 25 % der Fläche wird von der Landwirtschaft genutzt. In Estland ist Holz eine der wichtigsten Ressourcen. Ferner baut man in Estland Ölschiefer ab. Für die estnische Volkswirtschaft spielen außerdem die Elektronik-, Textil- und Maschinenbranche sowie die Nahrungsmittelverarbeitung und die Holzwirtschaft eine große Rolle. Ferner gewinnt die Kommunikations- und Informationstechnologie immer mehr an Bedeutung. Dies macht sich insbesondere durch die Nähe zu Skandinavien bemerkbar und bildet für die sehr gute Basis für Innovationen – auch in den traditionellen Faktoren. Außerdem spielt der Transportbereich eine sehr bedeutende Rolle. Muuga bei Tallinn ist der größte und wichtigste Freihafen von Estland.

Es gilt für sämtliche neuen Mitgliedsstaaten der EU, dass sich die deutschen Bürger für bis zu 90 Tage pro halben Jahr in Estland ohne einem Visum aufhalten können. Es gibt aber von dieser grundsätzlichen Regelung eine Abweichung. Als EU-Bürger kann man sich ohne einen ständigen Wohnsitz sechs Monate lang in Estland aufhalten, um sich in Estland eine passende Tätigkeit zu suchen. Die einzige Voraussetzung ist, dass man bei einem Arbeitsamt registriert ist. Im Prinzip muss man für einen längerfristigen Aufenthalt eine Genehmigung bei dem „Citizenship and Migration Board“ beantragen. Wenn man in Estland arbeiten und Geld verdienen möchte, so benötigt man seit dem Beitritt Estlands zur EU keine Arbeitserlaubnis mehr.

In Estland gibt es selbst für Ausländer eine Meldepflicht. Für EU-Bürger gilt seit dem 1. August 2006, dass sie sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einreise in Estland dazu verpflichtet sind, sich in Estland anzumelden. Ferner müssen die Bürger aus einem EU-Mitgliedsland innerhalb von einem Monat ab der Anmeldung bei dem Migrationsamt persönlich eine ID-Karte bzw. einen Ausweis als einen Beleg der Aufenthaltsberechtigung beantragen.

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