Arbeiten in Bulgarien
In Bulgarien gibt es niedrige Inflationsraten (in 2002: 3,8 %) und ein stabiles Wachstum (in 2001: 4 %, in 2002: 4,8 %), das über dem europäischen Schnitt liegt, kennzeichnet die bulgarische Wirtschaft. Man konnte die Arbeitslosigkeit auf etwa 13 % senken. Jedoch liegt diese immer noch deutlich über dem europäischen Durchschnitt.
Die wichtigsten Wirtschaftszweige Bulgariens sind die Energiewirtschaft, der Tourismus, der Maschinenbau, die Metallindustrie und chemische Industrie, die Tabak- und Textilindustrie, die Stahlproduktion und Kohleförderung, die Porzellan- und Glasindustrie sowie die Nahrungsmittelverarbeitung und im Bereich der Nahrungsmittel.
Bulgarien könnte damit als Arbeitsmarkt für Bewerber aus Deutschland attraktiv werden, weil bislang war das Interesse aus Deutschland relativ gering. Dies lag vor allem daran, dass das auf dem bulgarischen Arbeitsmarkt erzielbare Einkommen für deutsche Bewerber kaum Anreize bot und zum größten Teil auch heute noch bieten.
Bei einer Tätigkeit beim bulgarischen Arbeitgeber sollte man auf jeden Fall auf die Sozialversicherung achten. Der Bewerber muss sich in Bulgarien gesetzlich versichern lassen. Sobald der Wohnsitz in Bulgarien ist, bezahlt die deutsche gesetzliche Krankenkasse im Allgemeinen nicht mehr. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer deutschen, privaten Krankenversicherung. Bei der Rückkehr nach Deutschland muss man sich direkt um eine Weiterversicherung in Deutschland bemühen. Dies geht normalerweise ohne Probleme. Jedoch darf man sich hier maximal 3 Monate Zeit lassen, ansonsten kann der Anspruch auf eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erlöschen.
Am 1.2.1999 trat das deutsch-bulgarische Sozialabkommen in Kraft. Im Bereich der Sozialversicherung bringt es dem im jeweils anderen Land lebenden und arbeitenden Arbeitnehmer deutliche Erleichterungen. Zum Beispiel wird bei der späteren Berechnung der Rente in Deutschland ein Beitragsjahr in dem bulgarischen Land mitberücksichtigt.
EU-Bürger, die sich mehr als 90 Tage in Bulgarien aufhalten, brauchen eine Daueraufenthaltserlaubnis von der bulgarischen Polizei- oder Ausländerbehörde. Dabei sind die Ausländer dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise in Bulgarien bei der Polizeidienststelle bzw. Ausländerbehörde anzumelden, die für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständig ist. Das Hotel übernimmt bei Hotelaufenthalten die Anmeldung. Wenn man dies nicht beachtet, kann eine Geldstrafe von 200 bis 2.000 BGL drohen. EU-Bürger benötigen für das Arbeiten in Bulgarien keine Arbeitsgenehmigung. Die Registrierung der EU-Bürger, die in Bulgarien arbeiten wollen, erfolgt bei der Arbeitsverwaltung ihres Wohnortes. Die Arbeitsverwaltung stellt bei einer möglichen Arbeitslosigkeit einen individuellen Aktionsplan zur Suche einer Arbeit auf.
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