Die Famulatur
Als Famulatur bezeichnet wird im Allgemeinen eine durch die Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebene viermonatige praktische Tätigkeit an Krankenhäusern (mind. 2 Monate) und in Arztpraxen (mind. 1 Monat). Diese müssen Medizinstudenten bereits während ihres Studiums absolvieren. Bezahlt wird die Arbeitszeit in der Regel nicht.
Die Famulatur wird in der unterrichtsfreien Zeit zwischen dem bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeleistet. Die "Praxisfamulatur" muss nicht unbedingt in einer Arztpraxis absolviert werden. Auch in folgenden Einrichtungen kann sie unter ärztlicher Leitung abgeleistet werden:
- in einer Justizvollzugsanstalt
- in einer Dienststelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Arbeitsverwaltung, der Versorgungsverwaltung oder der Gewerbeaufsicht
- einer werks- oder betriebsärztlichen Einrichtung,
- einer Einrichtung für die Rehabilitation Behinderter oder die ärztliche Begutachtung einschließlich des vertrauensärztlichen Dienstes,
- einer truppenärztlichen Einrichtung der Bundeswehr.


