Praktikumsvertrag
Allgemein kann man sagen: Ein Praktikumsvertrag muss bei unbezahlten Praktika nicht unbedingt sein, ist aber durchaus ratsam. Vor allem, weil man Problempunkte vorab klären kann und allgemein besser abgesichert ist.
Was den Aufbau eines korrekten Arbeitszeugnisses angeht, so sollten inhaltlich auf jeden Fall folgende Punkte angesprochen werden:
- Lernziele
- Abteilungen, in denen man eingesetzt wird
- Beginn, Dauer, Probezeiten
- Arbeitszeiten
- Vergütungen
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Haftungsfragen
- Unfallschutz
- Praktikumsplan
- Lernelemente, Qualifizierungsziele
Bei während des Praktikums auftretenden Regelwidrigkeiten (z.B. Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz) ist es übrigens egal, ob Sie ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum ableisten, bzw. ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben oder nicht. Sie können grundsätzlich gegen Missstände vorgehen, sollten sich aber genau überlegen, ob sich beispielsweise ein Gang vors Arbeitgericht wirklich lohnen würde. Schließlich können da eine ganze Menge Zeitaufwand, Ärger und Kosten auf Sie zukommen.


