Versicherungen
Fakt ist, wenn das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehen ist, so ist die Ableistung versicherungsfrei. Andere, freiwillige Praktika gelten als Beschäftigung und sind somit versicherungspflichtig.
Ist man sich nicht sicher, wie es um das eigene Praktikum bestellt ist sollte man bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber nachfragen.Überprüfen sollte man außerdem, ob es sich bei der eigenen Krankenversicherung „nur“ um eine studentische Pflichtversicherung handelt bzw. um eine Familienversicherung, oder ob man selbst versichert ist. Letzteres ist von Vorteil, vor allem wenn das Praktikum eher Arbeit als Qualifizierung darstellt. Dann kann man nämlich aus den beiden anderen heraus fallen.
Das Sozialgesetzbuch schreibt allen Arbeitnehmern die Teilnahme an den vier Säulen der Sozialversicherung vor (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung). Für Praktikanten gibt es jedoch diverse Ausnahmeregelungen – holen Sie rechtzeitig Informationen ein, damit Sie bei Antritt des Praktikums nicht in Schwierigkeiten kommen.


