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Status

Eine weitere Formalität, die zu klären ist: Gilt man im Rahmen der Praktikums-Tätigkeit als Arbeitnehmer oder „nur“ als Student?

Wichtig ist dieser Punkt vor allem wegen der unterschiedlichen Pflichten und Rechte. Voraussetzung für den Status des Arbeitnehmers ist die Einbindung in die jeweiligen Betriebsstrukturen (Arbeitsplatz, Arbeitszeiten) und ein weisungsgebundenes Handeln in Bezug auf die Arbeit als PraktikantIn. Im Arbeitsgerichtsgesetz ist definiert, wer Arbeitnehmer ist (§ 5), dass für einen Berufsausbildungsvertrag die gleichen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze gelten wie für einen Arbeitsvertrag (§ 3) und dass, nach herrschender Meinung, unter Berufsausbildung nicht nur die klassische Lehre, sondern auch Praktika zu verstehen sind (§ 19). Einige Regeln und Gesetze gelten allerdings erst bei entlohnter Arbeit (z.B. der Kündigungsschutz). Außerdem gilt: Beim Absolvieren eines Pflichtpraktikums ist man so gut wie „rechtlos“.

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