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Arbeitszeit und Urlaub

Arbeitszeit

Ganz allgemein gilt für die Arbeitszeit von Arbeitnehmern (und dazu zählen in diesem Fall definitiv auch Praktikanten): Bei 8 Stunden reiner Arbeitszeit ist eine Ruhepause von 30 Min., bei 9 Stunden eine von 45 Min. vorgesehen (§4 Arbeitszeitgesetz). Wird Ihnen diese Pause nicht gewährt – pochen Sie auf Ihr Recht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie auf das Praktikum angewiesen sind oder auf eine Übernahme hoffen. Unter derartigen Umständen kann kein Mensch gut arbeiten, auch Sie nicht. Insgesamt sind im Übrigen nicht mehr als 6 Stunden Arbeit am Stück erlaubt. Erklären Sie dies Ihrem Arbeitgeber. Bleiben Sie dabei immer höflich und freundlich, dann wird er Ihnen Ihr Anliegen kaum übel nehmen. Und denken Sie daran: Sie sind im Recht, nicht er.

Urlaub

Einen vollen Urlaubsanspruch von mind. 24 Tage im Jahr (bei einer 6-Tage-Woche) hat ein Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten im Beruf/Job/Praktikum. Davor hat man lediglich Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den man im Unternehmen gearbeitet hat. Bei einem Pflichtpraktikum hat man im Übrigen gar keinen Anspruch auf Urlaubszeit. Grundsätzlich sollte man sich merken, dass man im Krankheitsfall immer zuerst beim Arbeitgeber anrufen und sich anschließend beim Arzt ein Attest holen sollte. Fehlen Sie niemals unentschuldigt und ohne vorherige Abmeldung. Das wirkt, als würden Sie Ihr Praktikum nicht ernst nehmen.

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