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Praktikumszeugnisse - Eine einzige Übertreibung!

Den meisten sind Zeugnisse nur als formale Notentabellen aus Schulzeiten bekannt. Beim Eintritt in das Berufsleben zeigt sich diese schriftliche Bewertung allerdings in einem neuen Gewand: Jeder Praktikant hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Doch welche Beurteilung steckt tatsächlich hinter den scheinbar schmeichelnden Formulierungen?

Oft ist das Arbeits- und Praktikumszeugnis mit einigen Tücken und Fettnäpfchen versehen. Und über die lässt sich beim Lesen leider nur allzu leicht stolpern! Ungeschulten Augen fällt beim ersten Lesen kaum etwas Negatives oder gar Abwertendes auf. Wer vermutet schon hinter der freundlichen Aussage: „Herr X war stets bemüht und führte die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit aus“, eine beinahe ruinierende Botschaft? Auf der Notenskala der Personalverantwortlichen eine glatte Sechs!

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Wichtig: Zwischen den Zeilen lesen!

Vor allem das misstrauische Lesen, betonen viele Personalberater, sei dringend erforderlich um hinter die Fassade der Zeugnissprache zu blicken. Denn diese kennt nur Lob - und sei es noch so vergiftet! Im Hinblick auf die Wichtigkeit des Praktikums- oder Arbeitszeugnisses der Werkstudentenstelle lohnt also das genaue „zwischen den Zeilen“-Lesen und gegebenenfalls Nachhaken beim Ausstellenden. Schließlich ist das Zeugnis, neben dem Nachweis von fachlichen Kompetenzen, das wichtigste Dokument in der Bewerbungsmappe. Oder wie es Rechtsanwalt Heinz-Wilhelm Vogel, Autor des Ratgebers „Geheim-Code Arbeitszeugnis“ treffend ausdrückt: „Zeugnisse sind nicht alles, aber ohne gute Zeugnisse ist alles nichts“.

Wie soll das Zeugnis aussehen?

Ein Praktikums- oder Werkstudentenzeugnis sollte wie ein normales Arbeitszeugnis stets qualifiziert sein. Dazu gehören besondere Merkmale, üblicherweise in folgender Reihenfolge:

  • Überschrift (Praktikumszeugnis)
  • Beschreibung des Unternehmens
  • Name und Geburtsdatum
  • Dauer des Praktikums
  • Tätigkeitsbeschreibung der qualifizierten erbrachten Arbeit. Das Erwähnen von Kopiertätigkeiten oder der besondere Umgang mit der Kaffeemaschine wäre blanker Hohn.
  • Bewertung der Kompetenzen: Dazu gehören z.B. Motivation, Auffassungsgabe, Teamfähigkeit usw.
  • Die berühmte Zeile der allgemeinen Beurteilung, im besten Fall „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Die Notenskala reicht wie in der Schule von 1-6.
  • Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen.
  • Nicht zu vergessen: Die Schlussfloskel mit Danksagung und besten Wünschen für die weitere Karriere.
  • Das Zeugnis sollte außerdem grundsätzlich auf Firmenpapier im DIN A4 Format geschrieben sein.

Wahrheitspflicht als oberster Grundsatz

„Geheime Absprachen zwischen Unternehmen und Personalchefs über die Verwendung bestimmter Formulierungen in Arbeitszeugnissen gibt es nicht“, wie Heinz-Wilhelm Vogel weiß. Nach der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte sollen Zeugnisse „einerseits vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und zugleich sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren“. Trotzdem ist Wahrheitspflicht oberster Grundsatz. Die Pflicht des Arbeitgebers zu stets wahren Aussagen und zugleich immer auch wohlwollenden Bewertungen führt dazu, dass Arbeitgeber und Personalverantwortliche auf bestimmte Formulierungen zurückgreifen, aber auch auf bestimmte Techniken, die für den Arbeitnehmer oft schwer zu entlarven sind.

Die "Leerstellentechnik"

Ein Verfahren, um den zukünftigen Chef auf Fehler und Unarten des Bewerbers aufmerksam zu machen ist die so genannte „Leerstellentechnik“. Fehlen z. B. eine oder mehrere der oben genannten Zeugnisangaben, ist Vorsicht geboten und das Fehlen der Dankesformel beispielsweise kann sehr negativ interpretiert werden. Der Mitarbeiter war wahrscheinlich nur von geringem Nutzen für das Unternehmen, oder hat fehlerhaft gearbeitet. Im Klartext weint man ihm keine Träne nach und war alles andere als erfreut, über seine erbrachten Leistungen. Auch auf die Unterschrift sollte geachtet werden. Es sollte grundsätzlich der Personalverantwortliche unterschreiben, in kleineren Betrieben der Geschäftsführer. Unterschreibt eine in der Hierarchie unwichtige Person, entwertet dies das Zeugnis.

Die Notenskala

Wie bereits erwähnt, reicht die Notenskala der allgemeinen Beurteilung von sehr gut bis ungenügend. Oft wird sie als wichtigste Zeile im gesamten Zeugnis angesehen.

„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“: sehr gut
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“: gut
„zu unserer vollen Zufriedenheit“: befriedigend
„zu unserer Zufriedenheit“: ausreichend
„im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit“: mangelhaft/ ungenügend

Vorsicht Formulierungsfalle!

Doch nicht nur auf die allgemeine Beurteilung sollte besonderen Wert gelegt werden, sondern auch auf die Beschreibung von Arbeitsbereitschaft und Kompetenzen. Formulierungen wie „…zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative“ und „ außerordentliche Leistungsbereitschaft“ entsprechen einem „sehr gut“. Formulierungen wie „…war stets bestrebt“ und „…war stets bemüht“ sollten im Zeugnis nicht erscheinen. Der Mitarbeiter war zwar bestrebt/bemüht, aber leider ohne Erfolg. Vorbildlich wäre hier z.B. „ die Arbeitsqualität genügte stets höchsten Ansprüchen“. „Sie arbeitete sich in kürzester Zeit selbstständig… ein“ fällt dem zukünftigen Chef wesentlich positiver auf als „Sie wurde nach und nach eingearbeitet“. Verstärkungen wie „äußerst“, „außerordentlich“, „über das Normalmaß weit hinausgehend“, „ausgeprägt“ etc. sollten bei sehr guter Beurteilung in jedem Zeugnisbereich vorhanden sein. Eine Formulierung wie „ …hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben stets äußerst effizient und sorgfältig ausgeführt“ hinterlässt den Eindruck von Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit. „Das Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich“ ist optimal. Ein einwandfreies Verhältnis ist auch in Ordnung, nur Bezeichnungen wie „herzlich“, „offenherzig“ und „eng“ sollten auf jeden Fall außen vor bleiben. „Ohne Tadel“ ist als sehr tadelhaft zu verstehen. Grundsätzlich aber gilt dabei, dass alle Aussagen in einem Zeugnis miteinander korrespondieren.

Dank, Lob und Zukunftswünsche

Wie bereits erwähnt ist es wichtig, dass für die Arbeitsleistung gedankt wird, z.B. „…und danken für ihre/seine vorzügliche Leistung“ Wenn es nicht gerade wie die Bezeichnung eines gelungenen Tischgerichts klingen soll ist natürlich auch die etwas schlichtere Bezeichnung „sehr gute Leistung“ oder „herausragende Leistung“ positiv zu werten. Auch Zukunftswünsche dürfen nicht fehlen. „Wir wünschen ihr/ihm für die Zukunft alles Gute“, reicht hier nicht aus. Es fehlt der Verweis auf den bisherigen und der Wunsch für weiteren Erfolg in der beruflichen Zukunft. Selten kommt es vor, dass man sich sein Zeugnis selbst schreiben darf. Um dem Personalverantwortlichen etwas Arbeit abzunehmen, kann das Anbieten eines vorformulierten Entwurfes sogar als Aufmerksamkeit gewertet werden. Doch diesen Vorteil genießen leider nur die wenigsten Praktikanten. Umso wichtiger ist es, die Zeilen des Chefs ein oder mehrmals genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls noch einmal nachzuhaken. Einfach nur nett reicht nicht aus. Ein sehr gutes Zeugnis klingt wie eine einzige Übertreibung!

Von Verena Illing

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