Europa fördert Kultur
Der Kulturartikel 128 im Maastrichter Vertrag von 1992 ebnete den Weg für die Europäische Kulturpolitik. Der Artikel schreibt kulturpolitisches Handeln zum ersten Mal rechtsbindlich fest und ermöglicht damit auch Kulturförderung.
Diese soll jedoch nicht Selbstdarstellung und Prestige dienen, sondern Bewahrung der kulturellen Vielfalt und Schaffung einer europäischen Identität der Verschiedenartigkeit. Dabei ersetzen die Fördermaßnahmen der EU nicht die Kulturförderung auf nationaler Ebene, sie können ihnen jedoch zusätzlich europäischen Charakter verleihen.
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