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Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit funktioniert nach dem System, dass Arbeitnehmer bei einer so genannten Zeitarbeitsfirma angestellt sind, aber ihre Arbeit bei externen Arbeitsplätzen verrichten. Diese Arbeitsplätze finden sich bei Kunden der Zeitarbeitsfirma. Somit sind diese Firmen normale Arbeitgeber, für die jedoch die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten.

Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma erhalten wie jeder andere Arbeitnehmer auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der auch die üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- oder Unfallversicherung regelt. Des weiteren gilt seit dem 01.01.2004 ein flächendeckender Tarifvertrag für die Zeitarbeit zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) und der Tarifgemeinschaft des DGB, die aus acht Einzelgewerkschaften besteht. Hier sind die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die in der Zeitarbeit Beschäftigten geregelt.

Der Anteil der Zeitarbeitnehmer beträgt rund 1% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Hierbei kann man einen stetig steigenden Trend in der Anzahl der Zeitarbeitnehmer beobachten, wobei die männlichen Mitarbeiter fast drei viertel der Beschäftigten ausmachen. Der Großteil, derer die auf diese Art am Berufsleben teilhaben, war vor ihrer Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma ohne Beschäftigung. Einige waren vorher auch noch gar nicht beschäftigt, so zum Beispiel Auszubildende oder Studenten nach Beendigung ihres Studiums.

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