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Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit nimmt Gestalt an

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz begrüßt morgige Bekanntmachung der Mindestlöhne im Bundesanzeiger

Seit über fünf Jahren setzt sich der iGZ für die Realisierung von allgemeinverbindlichen Mindeststandards in der Zeitarbeitsbranche ein - jetzt ist das Ziel nicht mehr weit entfernt. Die Sozialpartner iGZ/BAP und die Einzelgewerkschaften beim DGB haben unlängst einen gemeinsamen Lohnuntergrenzen-Vorschlag an das BMAS geschickt.

Nun wird der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung am 11.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht (7,89 € West/7,01 € Ost; ab 1.11.2012: 8,19 € bzw. 7,50 €). Nach dem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normierten weiteren Verfahren (Stellungnahmefrist von drei Wochen, Befassung des Tarifausschusses) könnten insoweit die für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsanbieter geltenden Lohnuntergrenzen noch in diesem Jahr rechtswirksam werden.

(Quelle: iGZ, 10.11.2011)

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