Jobs suchen und finden: Stellenmarkt · Stellenangebote Ingenieure · Stellenangebote IT · Arbeiten in England
Benutzerspezifische Werkzeuge
  • Anmelden

Geschichte der Zeitarbeit

In Deutschland wird das Prinzip der Zeitarbeit bereits seit über dreißig Jahren betrieben. Der Begriff selbst stammt noch aus den Anfängen der Branche. Zunächst wurde 1972 die maximale Dauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) auf drei Monate begrenzt, diese Regelungen wurden jedoch dann gelockert beziehungsweise aufgehoben. Heute könnten Zeitarbeiter theoretisch unbefristet lange für die selbe Zeitarbeitsfirma bei dem selben Kunden arbeiten.

Nachdem es am 07. August 1972 eine erste Regelung für Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland gab, wurde 1982 ein generelles Verbot der Überlassung in die Bauwirtschaft eingeführt. Dies sollte zu starkem Lohn- und Preisdruck entgegenwirken. In drei Stufen wurde dann 1985, 1994, 1997 sowie 2002 die maximal erlaubte Überlassungsdauer auf 24 Monate heraufgesetzt. Dabei gab 1997 auch eine Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag.

Einen wichtigen Schub hatte die Arbeitnehmerüberlassung 2002 durch das „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz I), das zahlreiche Neuerungen des AÜG sowie den flächendeckenden Aufbau von Personal- Service- Agenturen vorschrieb. Des weiteren kam es 2003 nach über 20 Jahren erstmals zu Lockerungen des Überlassungsverbotes ins Bauhauptgewerbe unter der Voraussetzung allgemein gültiger Tarifverträge.

Bis 2004, als am 01. Januar die Überlassungshöchstdauer gänzlich wegfiel sowie die Wiedereinstellungssperre und das Synchronisationsverbot aufgehoben wurden, kam es zu einigen Tarifverträgen zwischen verschiedenen Interessengemeinschaften, Gewerkschaften und Vereinigungen. Dadurch wurde letztlich auch eine Gleichbehandlungspflicht der der Zeitarbeitnehmer mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb möglich. Dieses Prinzip, dass als „Equal Pay / Equal Treatment“ bezeichnet wird, kann nur durch Anwendung eines umgehenden Tarifvertrages umgangen werden.

Artikelaktionen
T5 Jobmessen