Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit Richtiges Ziel – falscher Weg. Zäsur im deutschen Tarifrecht
Am Montag hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche zu verankern. Damit wird faktisch ein Mindestlohn eingeführt – allerdings von der Politik festgesetzt.
Die Arbeitgeberverbände BZA und iGZ sowie die für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen zuständige IG Metall Bezirksleitung Frankfurt kritisieren diese Vorgehensweise scharf, denn anders als bei dem von ihnen geforderten tarifgestützten Mindestlohn, sollen nun künftig die Politik und nicht die Tarifparteien über einen "Mindestlohn" entscheiden. Das ist eine Zäsur im deutschen Tarifrecht, deren Tragweite die meisten Akteure noch gar nicht er-fasst haben. Die drei Tarifparteien erklären hierzu:
Eine Lohnuntergrenze ist das richtige Ziel, aber das Verfahren ist falsch. Die Festlegung eines Mindestlohns gehört in die Hände der Tarifparteien. Dazu liegt der Politik ein überzeugender Vorschlag der beiden Arbeitgeberverbände und der DGB-Tarifgemeinschaft vor. Wir appellieren an die Politik, nicht auf Kosten von fairem Wettbewerb und fairer Löhne denjenigen das Feld zu überlassen, die mit Dumpinglöhnen der gesamten Branche und vor allem den dort Beschäftigten schaden. Dies gilt umso mehr, als spätestens ab 2011 osteuropäische Billiganbieter auf den Markt drängen werden. Es ist äußerst fraglich, ob eine bloße Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hier helfen wird. Spätestens dann muss un-sere Branche in das Entsendegesetz aufgenommen werden, um eine völlig uner-trägliche Absenkung des Sozialniveaus letztlich auszuschließen.
(Quelle: Bundesverband Zeitarbeit, 16.01.2009)


