Mindestlohn in der Zeitarbeit Richtiges Ziel – falscher Weg
Am Montag hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, eine Verordnungsermächtigung in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu integrieren, nach der von der Bundesregierung eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit festgelegt werden kann.
Anders als bei dem von BZA, iGZ und DGB-Gewerkschaften angestrebten, tarifgestützen Mindestlohn, soll nun künftig die Politik und nicht die Tarifparteien über einen "Mindestlohn" entscheiden.
Der BZA begrüßt, dass die Große Koalition soziale Mindeststandards in der Zeitarbeit für notwendig erachtet und so vor allem wettbewerbsverzerrende Löhne beseitigt. Zugleich sieht der BZA aber die Gefahr, dass die Tarifautonomie in dieser Form stark eingeschränkt wird. BZA-Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen erklärt hierzu: "Eine Lohnuntergrenze ist das richtige Ziel, aber das Verfahren ist falsch. Statt eines tariflichen entsteht ein gesetzlicher Mindestlohn – das lehnen wir strikt ab. Damit wird die Tarifautonomie ausgehebelt, und wir wären damit langfristig auf die Gnade einer Regierung angewiesen."
(Quelle: Bundesverband Zeitarbeit, 13.01.2008)


