Urteil zum Postmindestlohn zeigt: Entsendegesetz rasch ändern - Mindestlohn für Zeitarbeit muss kommen
Das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin zum Postmindestlohn hat die Diskussion um die Einführung eines Mindestlohns auch für Zeitarbeitnehmer neu entfacht.
BZA-Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen erklärt hierzu:„Das Urteil unterstreicht geradezu die Notwendigkeit, das Entsendegesetz möglichst rasch zu ändern, um den Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche durchzusetzen. Wer einen fairen Wettbewerb in der Marktwirtschaft will und Dumpinglöhne verhindern möchte, muss für Rechtsklarheit sorgen. Denn der Kern des Urteils lautet, dass konkurrierende Tarifverträge nicht verdrängt werden dürfen (auch solche, die Dumpinglöhne von drei Euro und weniger vorsehen) – genau dies berücksichtigt jedoch der vorliegende Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerentsendegesetz, das auch für die Zeitarbeitsbranche den Mindestlohn ermöglichen soll. Auf diesem Weg würde mehr Rechtsklarheit geschaffen werden.“
(Quelle: Bundesverband Zeitarbeit, 19.12.2008)


