Urteil Verwaltungsgericht Berlin: Postmindestlohn-Verordnung rechtswidrig – Kein Präjudiz für die Zeitarbeit
„Wir bekräftigen unsere Forderung nach der Einführung eines Branchenmindestlohnes in der Zeitarbeit, um die sozialen Standards im Interesse unserer Arbeitnehmer in der Branche zu halten“. Dies sagt Ludger Hinsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Zeitarbeit e.V. (BZA)
Er kündigt an, der BZA werde sich auch weiterhin für die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und eine Allgemeinverbindlicherklärung des Zeitarbeitmindestlohnes durch Ministerverordnung einsetzen, um die erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit auch gegenüber Anbietern aus dem Ausland zu sichern. “Wir wollen, dass unsere sozialen Standards für alle Arbeitnehmer – in- wie ausländische – Gültigkeit haben“, so Hinsen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für die osteuropäischen Staaten.
„Der BZA begrüßt daher die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Scholz, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Rechtsmittel einzulegen“, sagt Hinsen weiter. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hatte am vergangenen Freitag (07.03.2008, Az. VG 4 A 439.07) entschieden, dass die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen rechtswidrig sei. Auch wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin für die Zeitarbeit nicht unmittelbar relevant sei, weil die Situation in der Zeitarbeit sich völlig anders darstelle, so Hinsen, sei eine vollständige gerichtliche Klärung angesichts der jüngst aufgeflammten politischen Diskussion zum Mindestlohn dringend notwendig. „Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber im Interesse eines fairen Wettbewerbs und im Interesse der Beschäftigten für die notwendige Klarheit sorgen“, sagt Hinsen abschließend.
(Quelle: Bundesverband Zeitarbeit, 11.03.2008)


