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Branchenmindestlohn ist marktverträglich

„Durch einen Mindestlohn in der Zeitarbeit wird es nicht zu einem Dammbruch kommen“, entgegnet BZA-Präsident Volker Enkerts vereinzelten Befürchtungen in der Politik. „Der Branchenmindestlohn ist aus unserer Sicht marktverträglich, wirtschaftlich vertretbar und mit Augenmaß abgeschlossen“, so Enkerts.

Der von BZA und IGZ mit dem DGB ausgehandelte Mindestlohn liege mit 7,15 Euro gerade mal 15 Cent über dem Einstiegstarif, den der AMP mit den christlichen Gewerkschaften ausgehandelt hat und ist somit kein politischer Mindestlohn, der andere Lohnniveaus verdrängt. Ziel sei es, Sozial- und Lohndumping durch grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern und die erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit zu sichern. Dies ist im Hinblick auf die immer wahrscheinlicher werdende vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab 2009 auch zwingend erforderlich.

„Was wir jetzt brauchen, ist der Branchenmindestlohn, nicht aber neue Einschränkungen. Wir können vor einem gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, den Teile von SPD und Gewerkschaften wollen, nur warnen. Dies bedeutet den Verlust von tausenden Arbeitplätzen nicht nur von Zeitarbeitnehmern, sondern auch von internen Angestellten in den Zeitarbeitsunternehmen. Gerade viele mittelständische Zeitarbeitsunternehmen wären hiervon betroffen“, stellt Enkerts klar. Schließlich werden Zeitarbeitnehmer in Deutschland auch dann entlohnt, wenn sie nicht im Einsatz sind. Das Beschäftigungsrisiko gehe voll zu Lasten der Zeitarbeitsunternehmen. Dies ist in Ländern wie Frankreich und Belgien, die den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Zeitarbeit anwenden, anders. Dort werden Arbeitnehmer, wenn sie nicht eingesetzt werden können oder sonst wie ausfallen, sofort entlassen.

Kritisch betrachtet Enkerts auch die Entwicklung, dass einige Konzerne ganze Abteilungen in konzerneigene Zeitarbeitsunternehmen ausgliedern. „Dies hat mit zusätzlichem Flexibilisierungsbedarf nichts zu tun. Hier sollen eigene Tarifverträge, die man teilweise selbst mit abgeschlossen hat, nicht angewendet werden. Und dies ist nicht nur unfair, sondern schädigt auch den Ruf der Zeitarbeitsbranche“, so abschließend Enkerts.

(Quelle: Bundesverband Zeitarbeit, 17.12.2007

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