Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit, also das Erbringen von Arbeitsleistungen in kürzeren Arbeitszeiten als denen die von vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitskräften abgeleistet werden, wird immer beliebter.
Verbreitung
Knapp 7,9 Millionen Menschen waren im Jahr 2004 in Teilzeit beschäftigt. Das sind rund 22 Prozent aller Erwerbstätigen. Noch 1996 waren gerade einmal 17 Prozent der Erwerbstätigen Teilzeitbeschäftigte. Denn größten Teil machen dabei jedoch immernoch Frauen aus. 42 Prozent der Frauen, also knapp 6,6 Millionen arbeiten in Teilzeit. Bei den Männern sind es mit gerade einmal 1,3 Millionen, nur rund 7 Prozent.
Gründe für Teilzeitarbeit
Die Gründe eine solche Beschäftigung einzugehen können verschieden sein. Wichtigster Grund ist allerdings zumeist das Kümmern um Familienangehörige, entweder kleiner Kinder oder pflegebedürftiger kranker oder alter Menschen. Auch die Zeit für sich selbst und die eigenen Hobbies ist oft Grund für die Tätigkeit im Bereich der Teilzeit. So können neben Teilzeittätigkeiten zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten engagierter durchgeführt werden. Weitere wichtige Gruppen von Teilzeitbeschäftigten sind auch Menschen die sich neben der Arbeit in schulischen oder beruflichen Ausbildungen befinden und auch alte Menschen. Auch Arbeitsplatzteilung wird immer beliebteres Mittel im Bereich der Teilzeitbeschäftigung.
Rechtliche Grundlagen
Für Teilzeitbeschäftigung gibt es eine ganze Reihe arbeitsrechtlicher Regelungen. Die Diskriminierung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern ist untersagt. Folgende Auflagen müssen erfüllt sein, damit eine Wechsel in die Teilzeit möglich ist:
- der Betrieb muss mindestens 15 Beschäftigte haben (Auszubildende zählen dabei nicht)
- das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestehen
- der Antrag auf Teilzeit muss mindestens drei Monate vor angestrebten Beginn eingereicht werden
- die Arbeitzeit darf in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal reduziert worden sein
Alle Arbeitnehmer die diese Kriterien erfüllen haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeit. Ablehnungsgründe können nur betriebliche Gründe wie erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation, des Arbeitsablaufes, der Sicherheit im Betrieb oder auch unverhältnismäßig hohe Kosten sein.
Die Angabe eines Grundes für den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ist nicht nötig, kann aber bei der Genehmigung durch den Arbeitnehmer von Vorteil sein.


