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Die Vertragsbedingungen beim Studentenjob

68 % aller Studenten gehen einer Erwerbstätigkeit nach um ihr Studium aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Doch stellt diese doppelte Belastung einen ständigen Drahtseilakt zwischen Uni und Arbeit dar. Was es alles in der studentischen Arbeitswelt zu beachten gibt, wird nun im Folgenden erläutert:

Als studentische Beschäftigungen gelten alle Arbeitsverhältnisse, in denen man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeitet. Somit ist man von lohnabhängigen Sozialabzügen befreit. Ansonsten verliert man seinen Studentenstatus gegenüber der Krankenkasse, da man sonst als normaler Werktätiger angesehen wird. Die meisten Studentenjobs sind entweder 400€ oder 800€ Jobs, an welche bestimmte steuerliche und versicherungspflichtige Bedingungen geknüpft sind.

Wenn man einen Studentenjob annimmt, sollte man darauf achten, dass man auch einen Arbeitsvertrag erhält, der bestimmte Richtlinien des Arbeitsverhältnisses vorgibt. Dabei ist vor allem eine vereinbarte Kündigungsfrist wichtig, denn ansonsten beträgt diese lediglich einen Tag. Als Tipp: Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag rausrücken will, gebt einfach an, dass ihr ihn als Verdienstnachweis bei der Wohnungssuche benötigt.

Allgemein gilt: Je länger das Arbeitsverhältnis, desto länger die Kündigungsfrist! Als Kündigungszeitpunkt gilt entweder der 15. oder das Ende des Monats. Bei zwei Jahren Beschäftigung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat, bei fünf Jahren zwei Monate und bei acht Jahren sind es bereits drei Monate. Ein Anrecht auf Kündigungsschutz hat man allerdings schon nach sechs Monaten.

Weiterhin ist es üblich eine Probezeit zu vereinbaren, die dann auch innerhalb des Arbeitsvertrages verankert ist. Diese darf jedoch nicht länger als sechs Monate betragen. Bei Unzumutbarkeit im Arbeitsverhältnis auf beiden Seiten der Vertragspartner, ist jedoch eine sofortige Kündigung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen möglich.

Im ersten halben Jahr des Beschäftigungsverhältnisses hat man noch keinen vollen Urlaubsanspruch, es kann sogar eine gewisse Urlaubssperre vereinbart werden. Dem Studenten steht vorher lediglich ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Arbeitsmonat zu. Nach einem halben Jahr wird der volle Urlaubsanspruch wirksam, wobei der gesetzmäßige Urlaub 24 Tage bei einer sechs-Tage-Woche im Jahr beträgt. Werden nur fünf Tage die Woche gearbeitet, sind es nur noch 20 Tage Urlaub. Während des Urlaubs hat man Anspruch auf Urlaubsentgelt, das bedeutet, dass man das trotz des Urlaubs weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber erhält. Auch im Krankheitsfall steht einem bis zu sechs Wochen eine Lohnfortzahlung zu. Man muss dem Arbeitgeber nur ein entsprechendes ärztliches Attest zukommen lassen.

Auch die Arbeitszeit und die Pausen sind gesetzlich verankert. Nach sechs Stunden Arbeitszeit stehen einem 15 Minuten Pause zu, nach sechs - neun Stunden 30 Minuten und nach über neun Stunden 45 Minuten. Der normale Arbeitstag beträgt acht Stunden und der Sonntag ist arbeitsfrei. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht ein Anrecht auf Freizeitausgleich, das heißt ein anderer Tag unter der Woche kann als Freizeittag genutzt werden.

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