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Die Versicherungen beim Studentenjob

Die Art der sozialpflichtigen Abgaben richtet sich ganz nach der Art des Arbeitsverhältnisses. So gibt es Unterschiede zwischen den drei typischen Studentenjobarten, dem Minijob auf 400€ Basis, dem Midijob bis 800€ und dem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis.

400€ Jobs

Als geringfügig Beschäftigter oder auch als Aushilfen hat man keine sozialversicherungspflichtigen Abzüge. Man muss somit keine Renten-, Krankenkassen-, Pflege- oder Arbeitslosenbeiträge bezahlen. Allein der Arbeitgeber hat eine Pauschale von 13 % an die Krankenkasse und 15 % an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten. Dadurch kommt es aber zu keinerlei Einbußen der beitragsfreien Familienversicherung bis 25 Jahre. Man hat zwar keine Ansprüche an Krankengeld, aber einen geringen Anspruch aus der Rentenversicherung durch den Arbeitgeber.

Ab 25 Jahren ist man verpflichtet sich selbst gesetzlich bei einer Krankenkasse zu versichern. Hier hat man bis zum 30. Lebensjahr oder auch bis zum 14. Fachsemester Anspruch auf den günstigeren Studententarif von ungefähr 56€ im Monat, der bereits die Pflegeversicherung beinhaltet. Danach sind es rund 120€.

800€ Jobs

Wenn der Studentenjob nicht mehr als 20 Stunden die Woche einnimmt, dann fallen keine Sozialabgaben an, da man dann noch den Studentenstatus besitzt. Einzig und allein in die Rentenversicherung muss man einen geringen prozentualen Anteil von weniger als 9,9 % einzahlen. Dadurch erwirbt man auch Rentenansprüche, je nachdem wie viel und wie lange man einzahlt.

Arbeitet man jedoch mehr als 20 Stunden, dann werden weitere Beitragssätze abgezogen. Das sind bei der Krankenversicherung 14 %, bei der Arbeitslosenversicherung 2,1 %, bei der Rentenversicherung 9,9 % und bei der Pflegeversicherung 0,85 % vom Bruttoverdienst.

Kurzfristige Beschäftigung

Bei dieser Beschäftigung ist die Zeit entweder auf 50 Tage im Jahr oder auf zwei Monate bei einer fünf Tage Woche beschränkt. Dann ist man sozialversicherungsfrei. Zudem gibt es keine maximale Wochenstundenzahl oder Lohngrenze.

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