Kurzarbeit
In Zeiten wirtschaftlicher Krisen ist die Kurzarbeit ein Möglichkeit, Kündigungen zu vermeiden. In diesem Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit im Arbeitsverhältnis arbeiten die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Der dadurch entstandene Verdienstausfall wird von der Bundesagentur für Arbeit in gewisser Höhe ausgeglichen. Das Unternehmen wird dadurch bei vorübergehend schlechter Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlastet. Die Kurzarbeit ermöglicht es dem Unternehmen, die Arbeitskräfte auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten zu halten.
Die Kurzarbeit ist nicht etwa eine in der Wirtschaftskrise entstandene Regelung, wie viele denken. Tatsächlich reicht die Geschichte der Kurzarbeit bis in das Jahr 1910 zurück. Die damalige Regelung des Kali-Gesetzes verordnete einen Kapazitätsabbau der Kali-Industrie. Das Deutsche Reich zahlte den betreffenden Arbeitern eine Kurzarbeiterfürsorge. Das heutige Kurzarbeitergeld entstand mit dem „Gesetze über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ im Jahr 1927.
Die Vorteile, die das Unternehmen aus der Kurzarbeitsregelung zieht, liegen auf der Hand. Im Falle eines „erheblichen Arbeitsausfalls“, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und vorübergehend ist, muss das Unternehmen qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter nicht entlassen und kann so Firmen-Knohow erhalten. Der Verdienstausfall der Arbeitnehmer, der durch die Kurzarbeit entsteht, wird vom Staat in gewisser Höhe ausgeglichen. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist jedoch grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden.
Der Arbeitnehmer profitiert insofern von dieser Ausnahmeregelung, als dass er seinen Job behält und nach dem „erheblichen Arbeitsausfall“ wieder ganz normal im Unternehmen weiter arbeiten kann. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weiter gezahlt. Der Arbeitnehmer verliert hier also in der zeit der Kurzarbeit keine Ansprüche. Wenn die durch Kurzarbeit gewonnene Zeit vollständig für Fortbildungsmaßnahmen genutzt wird, kann die Arbeitszeit sogar auf Null reduziert werden. Der Arbeitnehmer kann also die Phase der Kurzarbeit optimal nutzen, um sich beruflich weiterzubilden. Während der Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen von der Bundesagentur für Arbeit, die 60% der Nettoentgeltdifferenz des Monats betrage, in dem die Arbeit ausgefallen ist.
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