FSJ als Wehrdienstersatz
Seit 2002, seit der Änderung des Zivildienstgesetzes, ist es möglich, ein FSJ anstelle des Zivildienstes zu absolvieren. Wer ein 12-monatiges Freiwilliges Soziales Jahr absolviert hat, wird nicht mehr zum Zivildienst herangezogen.
Wer sich gegen die Wehrpflicht entscheidet, der muss in Deutschland einen Wehrersatz leisten, den Zivildienst. Doch anstelle dieses Zivildienstes können ab 2002 auch Freiwilligendienste im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich sowie in der Denkmalpflege und im Umweltbereich geleistet werden. Wer sich also gegen den Wehrdienst entscheidet muss trotzdem für die Allgemeinheit arbeiten, ein Jahr lang. Doch geht es hier nicht darum, sein Land zu verteidigen, sondern den sozialen Bereich auszubauen und seine eigene soziale Kompetenz zu fördern.
Doch aufgepasst: Die schriftliche Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr darf erst nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgen! Eine nachträgliche Anerkennung des FSJ als Zivildienst ist nicht möglich.
Allerdings unterliegt ein Kriegsdienstverweigerer, der ein FSJ im Sport macht, auch allen Regeln des Freiwilligen Sozialen Jahres und wird somit auch dementsprechend vergütet und sozialversichert. Er muss ebenfalls an den Seminaren teilnehmen, diese sind verpflichtend und gelten als Arbeitszeit.
Während der Zivildienst im Sport nur Tätigkeiten in der Altenpflege, dem Seniorensport oder dem Behindertensport vorsieht, bietet ein FSJ im Sport auch die Möglichkeit, als Kriegsdienstverweigerer mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Außerdem darf ein Zivildienst leistender nicht in einem Verein, in dem sie Mitglied sind oder waren, seinen Dienst ableisten. Als FSJler besteht eine derartige Beschränkung nicht.
Ein FSJ dauert 12 Monate, drei Monate länger als der Zivildienst, wobei auch die Besoldung meist geringer ausfällt als im Zivildienst. Eine Sozialversicherung wird den Freiwilligen gewährt, ebenso wie 26 Tage Urlaub. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt und auch die (Halb-)Waisenrente bleibt bestehen. Das Mindestalter für das Ableisten eines FSJs als Zivildienstersatz beträgt 16 ½ Jahre. Allerdings muss dieses Freiwillige Soziale Jahr vor Ende des 23. Lebensjahres begonnen werden und innerhalb eines Jahres nach der Verpflichtung begonnen werden.
Das FSJ beginnt wie üblich in der Regel am 1. September eines Jahres und endet am 31. August.
Um das FSJ als Zivildienst abzuleisten, muss man
- die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
- einen Antrag als Kriegsdienstverweigerer stellen,
- eine Verpflichtung, ein FSJ abzuleisten unterschreiben und
- eine Bewerbung für ein FSJ einreichen bei einem Träger


