Wartesemester- und Praktikumsanrechnung mit einem FSJ
Wer ein Studium absolvieren möchte, der sollte sich rechtzeitig über die Möglichkeiten, mit dem erworbenen Abiturschnitt einen Studienplatz zu bekommen, informieren. Wer keinen ausreichenden Schnitt erworben hat, um den gewünschten Platz zu erhalten, kann jedoch auch über Wartesemester einen Studienplatz bekommen.
Wartesemester
Die Bewerbungsfrist für einen Studienplatz ist regulär bei den Universitäten der 15. Juli für das folgende Wintersemester. Der Studienbeginn ist von Bundesland zu Bundesland leicht verschieden, jedoch üblich im Oktober. Die Bewerbungenfristen für Fachhochschulen können von denen der Universitäten abweichen. Hier sollte man sich früh genug informieren. Auch beginnt das Studium an Fachhochschulen zu anderen Zeitpunkten als das an Universitäten.
Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr vor dem Studienbeginn absolviert, bekommt dieses als Wartesemester angerechnet. Ein regulär ein Jahr dauerndes FSJ ergibt somit zwei Wartesemester. Diese können dann für ein Studium angerechnet werden. Die Hochschule berechnet dann entweder die Wartesemester oder den Abiturschnitt. Ein während oder vor Antritt des FSJs zugewiesener Studienplatz verschafft bei einer erneuten Bewerbung Vorteile und wird bevorzugt behandelt. Somit kann ein FSJ nicht nur die soziale Kompetenz fördern und Einblicke in den Berufsalltag verschiedenster Organsiationen schaffen, sondern möglicherweise auch den Einstieg in das Studium ermöglichen.
Praktikum
Als ein Praktikum kann man sich in verschiedenen meist sozialen Bereichen das FSJ auch für die Universität anrechnen lassen. Meist ist dies als Vorpraktikum möglich, um einen bestimmten Studiengang beginnen zu können. Doch nicht jede Universität erkennt diese Möglichkeit an. Auch hier gilt wieder: Vorher informieren und am besten nachfragen, denn jedes FSJ ist anders und muss unterschiedlich bewertet werden!


