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Vergütung/ Kindergeld während des FSJ

Für die Arbeit als Freiwilliger wird man entlohnt. Egal in welchem Bereich des Freiwilligendienstes man tätig ist, ob man sich für den Umweltschutz engagiert und bei Projekten hilft, die unsere Natur erhalten, kranke Menschen pflegt oder Kindern und Jugendlichen den Sport näher bringt, ein Taschengeld wird von der Einsatzstelle oder vom Träger übernommen.

Vergütung/ Kindergeld während des FSJ

Hierbei variiert die Höhe dieses Taschengeldes jedoch von Bereich zu Bereich. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Besoldung nicht so hoch ist wie für einen Zivildienstleistenden. Ein Freiwilliger erhält, sofern er keine Wohnung oder Verpflegung zur Verfügung gestellt bekommt, circa 300 Euro im Monat. Dies kann jedoch abweichen und variiert von Bundesland zu Bundesland und auch zwischen den einzelnen Bereichen des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Manche Einrichtungen stellen Wohnungen, dies ist jedoch nicht der Regelfall. Auch ist in einigen sozialen Einrichtungen für bestimmte Mahlzeiten gesorgt, jedoch ist auch dies einzelfallabhängig. Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres wird sowohl das Kindergeld als auch mögliche (Halb-) Waisenrente weiter gezahlt. Auch übernimmt die Einsatzstelle die Kosten für die Unfall-, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Doch auch abgesehen von der Besoldung lohnt sich ein Freiwilliges Soziales Jahr, um Kontakte zu knüpfen, neue Seiten des Lebens zu entdecken, seine Stärken und Schwächen zu erkennen und Teamfähigkeit und soziale Kompetenz auszubauen.

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