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Vorausetzungen für Ferienjobs

Da sich für Ferienjobs Schüler und Studenten gleichermaßen interessieren, besteht zwischen den beiden Gruppen eine gewisse Konkurrenz. Denn viele Firmen versuchen sich durch das flexible Einsetzen ihrer Angestellten über die Urlaubs- und Krankheitszeit zu retten. Dadurch werden die angebotenen Aushilfsstellen immer geringer. Studenten haben im Gegensatz zu den Schülern im Auswahlverfahren der Firmen meistens bessere Chancen, da sie nicht mehr unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes fallen und somit flexibler und produktiver eingesetzt werden können.

Es bestehen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Jugendlichen

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren und Kindern, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, verboten.

  • Mit 13 und 14 Jahren sind zwei Stunden am Tag erlaubt, wenn die Eltern ihre Zustimmung zu der Arbeit erteilen. Das können Aushilfsjobs sein wie Gassi gehen, Babysitten oder die Zeitung austragen.
  • Mit 15-18 Jahren kann man regulär bis zu acht Stunden am Tag arbeiten, jedoch nur an 20 Tagen im Jahr. Ausgenommen sind hierbei Wochenend- und Nachtschichten und schwere körperliche Tätigkeiten im Freien.
  • Ab 18 Jahren darf man bis zu 50 Tage im Jahr arbeiten. Wenn man fünf Tage die Woche arbeitet, dann nur zwei Monate.

Weitere Vorüberlegungen sollten jedoch in Betracht gezogen werden, bevor man sich für einen Ferienjob entscheidet. Denn durch die zusätzlichen Einnahmen, kann es zu finanziellen Einbußen in verschiedenen Bereichen kommen wie z.B.:

  • beim gesetzlichen Unterhaltsanspruch, zumindest gegenüber den Eltern,
  • beim Kindergeld, durch Einbüßen oder gar Verlust der Leistungen, wenn das Gesamteinkommen des Kindes 7.680 € pro Jahr überschreitet
  • der Wegfall des Kindergeldes kann außerdem zu steuerlichen Einbußen führen, das betrifft vor allem steuerliche Begünstigungen wie die Eigenheimzulage oder den Ausbildungsfreibetrag beim Bafög kann es bei einem Einkommen über 4.206 € zu Einbußen kommen.
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