Ersatzdienst im Zivil- und Katastrophenschutz
Eine weitere Möglichkeit, neben dem üblichen Zivildienst, die Wehrpflicht zu umgehen, ist die sechsjährige Verpflichtung für eine Organisation des Zivil- und/oder Kathastrophenschutzes. Diese Möglichkeit ist bis zum vollendeten 23. Lebensjahr gegeben.
Während einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Zivil- oder Kathastrophenschutz kann ein Wehrpflichtiger nicht zur Ableistung des Wehrdienstes heran gezogen werden. Desweiteren erlischt nach Ableistung von sechs Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Zivil- und/oder Kathastrophenschutzorganisation die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes. Wurden diese sechs Jahre vor Erhalt der Heranziehung zum Wehrdienst geleistet, erlischt auch die Pflicht eine Kriegsdienstverweigerung zu verfassen.
Diese Möglichkeit bietet sich für alle Wehrpflichtigen an, die nach Beendigung der Schule direkt ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen wollen, ohne ein Jahr Wehr- oder Zivildienst einzulegen bzw. nach einer Ausbildung direkt ins Arbeitsverhältnis wechseln wollen. Wichtig ist es, dass eine tatsächliches ehrenamtliches Engagement erkennbar sein muss. Die Kontrollen seitens der Organisationen sind in der Regel relativ streng und es muss oft eine bestimmte jährliche Stundenanzahl bei der Arbeit in der Organisation verbracht werden. Diese Stundenzahl lässt aber ein reguläres Arbeitnehmer- bzw. Studentenleben weiterhin zu.
Die Tätigkeiten variieren zwischen den Organisationen. Meist wird Anweisenheit bei regelmäßigen, abendlichen oder wochenendlichen Treffen, Teilnahme an Lehrgängen und Ausbildungsveranstaltungen und das Engagement bei Einsätzen erwartet.
Wird die ehrenamtliche Verpflichtung vorzeitig abgebrochen, egal ob freiwillig oder durch die Organisation, wegen zu geringen Stundenzahlen, wird die geleistete Zeit verhältnismäßig auf die abzuleistende Wehrzeit umgerechnet. Die fehlende Zeit muss denn entweder im Zivil- oder Wehrdienst geleistert werden.
Folgende Organisationen bieten Möglichkeiten für den 6-jährigen Wehrersatzdienst an:
- Technisches Hilfswerk
- Freiwillige Feuerwehr
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
- Deutsches Rotes Kreuz
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Malteser Hilfsdienst
- Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden

