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Riester-Rente

Stand die Riester-Rente bei Einführung in dem Ruf, sie sei nur für Menschen mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern geeignet, so hat sich diese Meinung weitgehend geändert. Grund ist, dass die Beiträge auch steuerlich geltend gemacht werden können. Für Berufseinsteiger gibt es einen speziellen Bonus.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich direkt geförderte zusätzliche Altersversorgung. Der Beitrag bemisst sich an dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen der Sparer. Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, müssen 4% des Einkommens, maximal Euro 2.100, vermindert um die staatliche Zulage, jährlich in einen Vertrag bespart werden. Waren anfänglich nur Rentenversicherungen zugelassen, ist die Anlage auch in Investmentsparpläne, seit neuestem auch in Banksparpläne zulässig.

Die staatliche Förderung erfolgt in Form direkter Zuschüsse in den Vertrag. Der Sparer erhält eine Grundförderung von 154 Euro pro Jahr und pro kindergeldberechtigtem Kind das vor 2008 geboren wurde, 180 Euro jährlich. Für nach 2007 geborene Kinder beträgt die Zulage 300 Euro p.a. Zulagenanspruch haben alle Arbeitnehmer (unmittelbar) und deren Ehepartner, auch wenn Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind (mittelbar), sowie Beamte und Bezier von ALG-II.

Im Todesfall des Versicherungsnehmers kann nur der Ehegatte vorhandenes Guthaben übernehmen. Dies auch nur unter der Prämisse, dass ein eigener Vertrag besteht, in den das Guthaben des Erblassers übertragen werden kann.

Beispiel:

Beispiele für die Förderhöhe ohne Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen: Das sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen beträgt 40.000 Euro. Alleinstehend: Jahresbeitrag 1600 Euro, abzüglich 154 Euro: effektiv zu entrichten sind 1.446 Euro. Verheiratet: ein Arbeitnehmer, Ehegatte hat eigenen Vertrag mit Mindestbesparung, zwei Kinder, eines vor 2008, eines nach 2007 geboren: Jahresbeitrag 1.600 Euro für Arbeitnehmer, 60 Euro für Ehegatten, abzüglich Grundförderung zwei mal Euro 154, abzgl. 480 Euro Kinderförderung ergibt einen effektiven Jahresbeitrag von 872 Euro.

Für Berufseinsteiger, die nach dem 1. Januar 1982 geboren sind, und vor dem 25. Lebensjahr eine Riesterrente starten, erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Die Rentenleistung aus der Riester-Rente kann frühestens mit dem 60. Lebensjahr erfolgen, die Rente unterliegt in voller Höhe der Besteuerung und wird zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen. Guthaben sind in der Ansparphase pfändungssicher. Das Guthaben kann von einem Anbieter auf einen anderen übertragen werden.

Seit dem 1. Januar 2008 kann die Riesterförderung auch für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums verwendet werden. Die Restriktionen für diesen Förderweg sind allerdings so komplex, dass er wenig Verbreitung findet.

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