Privathaftpflichtversicherung
Solange die Eltern noch einen Anspruch auf Kindergeld hatten, waren Studenten automatisch in der Familienhaftpflicht mitversichert. Mit Beendigung der ersten Ausbildung oder dem Erreichen des 27. Lebensjahres endet dieser Einschluss.
In der Einleitung hatten wir davon gesprochen, dass es Versicherungen gibt, die existenzbedrohende Risiken abwenden sollen.
Das erste Augenmerk gilt daher der Privathaftpflicht-Versicherung. Wer einen Dritten oder dessen Eigentum schädigt, ist nach BGB zu Schadensersatz verpflichtet. Im Normalfall führt niemand einen Schaden vorsätzlich herbei, schon gar nicht Personenschäden. Sollte ein solcher Schaden, aus welchen Gründen auch immer, dennoch eintreten, ist die eigene wirtschaftliche Existenz auf Grund der Regressforderung durch den Geschädigten bedroht.
Bevor eine Haftpflichtversicherung an den Geschädigten leistet, prüft sie allerdings zuerst, ob durch Ihren Versicherungsnehmer eine erstattungswürdige Schädigung erfolgte. In diesem Zusammenhang nimmt die Haftpflichtversicherung die Rolle einer passiven Rechtsschutzversicherung ein.
Die private Haftpflichtversicherung ist daher schon aus Vernunftgründen ein Muss. Wer nach dem Einstieg in das Berufsleben aus beruflichen oder dienstlichen Gründen betriebliche Schlüssel mit sich führt, tut gut daran das „Schlüsselrisiko“ mit in den Vertrag einzubinden. Der Schlüsselverlust, und ein damit notwendiger Austausch einer Schließanlage, bedeutet Kosten in bis zu fünfstelliger Höhe.
Die meisten Berufseinsteiger, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, sind beruflich durch die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers versichert. Es gibt aber auch Ausnahmen.Für diejenigen, die nach dem ersten Staatsexamen das Lehramt antreten, ist der Abschluss einer Diensthaftpflicht zwar kein Muss, aber angeraten. Regressansprüche von Eltern werden erst einmal auf Rechtmäßigkeit geprüft, ohne dass Anwaltskosten entstehen.
Berufseinsteiger mit kleinen Kindern sind gut beraten, Schäden durch deliktunfähige Kinder mit einzuschließen. Wer keine Kinder hat, achte darauf, dass diese Klausel nicht stillschweigend in den Vertrag mit aufgenommen wird – sie ist bei vielen Gesellschaften prämienrelevant.
Surfer sollten nicht vergessen, bei Antragstellung darauf hinzuweisen, dass sie Surfboards besitzen, oder surfen. Schäden aus der Nutzung eines Boards werden nur erstattet, wenn das Board dokumentiert ist.


