Private Altersversorgung
Mit dem Wegfall des Steuerprivilegs für Lebensversicherungen hat die private Altersversorgung über Lebens- oder Rentenversicherungen an Attraktivität eingebüßt. Die bedingte Steuerfreiheit ist kein unmittelbarer Vorteil einem in der Ansparphase oft kostengünstigeren Investmentsparplan.
Die private Altersversorgung umfasst Lebens- und Rentenversicherungen, die sowohl eine „klassische“ Ausprägung, kaum Aktien, haben, als auch fondsgebundene Verträge. Die Besparung erfolgt, im Gegensatz zu Basis- und Rister-Rente sowie bAV, ohne staatliche Förderung aus dem Netto-Einkommen.
Nur wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat, und frühestens mit dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers zur Auszahlung kommt, greifen bei der Auszahlung Steuervorteile.
Bei der kapitalisierten Auszahlung ist nur die Hälfte der erwirtschafteten Zinsen steuerpflichtig. In anderen Fällen muss der gesamte Zinsertrag versteuert werden. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine Rentenzahlung, wird die Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil einer Rentenzahlung richtet sich nach dem Alter des Begünstigten bei Eintritt der Rentenzahlung und ist dann festgeschrieben. Dies gilt auch bei einer Rentenzahlung, die vor dem 60. Lebensjahr beginnt.
Beispiel: Rentenbeginn mit 60 Jahren, Rentenhöhe 500 Euro, Steuersatz 30%, Ertragsanteil 22%: Steuerpflichtig sind 22% aus 500 Euro, entspricht 110 Euro, diese werden mit 30% , versteuert. Auf 500 Euro Rente sind 33 Euro Einkommenssteuer abzuführen.
Im Gegensatz zu den Schichten 1 und 2 können Verträge in der Schicht drei beliehen, übertragen und zurück gekauft werden. Als Begünstigte und Hinterbliebene kann jeder eingesetzt werden, der Versicherungsnehmer hat in der Vertragsgestaltung völlige Handlungsfreiheit.
Ob eine Kapitallebensversicherung zur Absicherung der Familie allerdings so sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Die Altersversorgung über eine betriebliche Altersversorgung oder einen Investmentsparplan in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung für den Hinterbliebenenschutz dürfte rentierlicher sein.


